Online-Vorträge im Februar und März 2024

(02.02.2024) Am Mittwoch, den 7. Februar startet wieder unsere beliebte Online-Vortragsreihe. Den Anfang macht Prof. Dr. Roman Türk mit seinem Vortrag zu Flechtenforschung und Naturschutz. Vier Vorträge mit ebenfalls renommierten Vortragenden folgen in kurzem Abstand, jeweils am Mittwoch um 19 Uhr - Details und Zugangslink unter "Veranstaltungen".

Jahrbuch 2023

(27.12.2023) Das Jahrbuch 2023 wird heute an unsere Mitglieder versendet (Inhaltsverzeichnis). Es ist auch zum Preis von 25 € (zzgl. Porto) bei der VzSB-Geschäftsstelle bestellbar. 

 

Die Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für Erneuerbare-Energien-Anlagen hebelt den Naturschutz faktisch aus. Naturschutzfachliche Bedenken spielen keine Rolle mehr, die Gleichrangigkeit von Klimakrise und Biodiversitätskrise wird ignoriert. Vor diesem Hintergrund geht es gleich im ersten Artikel des Jahrbuchs 2023 um den Tagliamento im italienischen Friaul, die letzte große Wildflusslandschaft in den Alpen, für die nach den Starkregenereignissen der letzten Jahre wieder alte Ideen der Flussregulierung auf den Plan kommen. Am bayerischen Lech werden sogar Kraftwerksplanungen im Renaturierungsgebiet "Licca liber" geprüft. Ein Betrag befasst sich mit der Windkraftnutzung in Kärnten.

 

"Mehr Respekt für den alpinen Raum" fordern die Alpin- und Naturschutzverbände in ihrem Manifest, das im August 2023 auf dem Sellajoch präsentiert wurde - das Manifest, die Pressekonferenz und die einzelnen Statements der Alpin- und Naturschutzverbände sind im VzSB-Jahrbuch dokumentiert. 

 

In weiteren Artikeln geht es um die Wiederansiedlung des Zwerg-Rohrkolbens in alpinen Wildflusslandschaften, um seltene Ausprägungen des Lebenraumtyps "Kalkreiche Niedermoore" im Oberen Isartal, um die gefährdeten Massenvorkommen von Kohlröschen-Arten auf kleinem Raum ("Brunellen" am Puflatsch in Südtirol) und um die veränderten Lebensbedingungen für Flechten im alpinen Bergwald.

 

Zwei Beiträge setzen sich kritisch mit der Ausweisung von "Naturwäldern" in Bayern auseinander. Ebenfalls beleuchtet wird die Frage, ob wir mit dem Jubiläum "50 Jahre Bayerisches Naturschutzgesetz" eine Erfolgsgeschichte feiern dürfen oder ob dieser Erfolg eher Geschichte ist. Den Reigen an Naturschutz-Beiträgen schließt die Laudatio von Hubert Weiger anlässlich der Verleihung der Bayerischen Naturschutzmedaille an Landtagspräsident a.D. Alois Glück.

Beiheft zum Plakat "Geschützte Alpentiere" erschienen

(30.11.2023) Das Plakat "Geschützte Alpentiere" zum 30. Jubiläum von Natura 2000 wurde bereits im Dezember 2022 gemeinsam von DAV, ÖAV, AVS und VzSB herausgegeben. Es kann online im DAV-Shop in 2 Größen bestellt werden (DIN A1 und DIN A2), im ÖAV-Shop in DIN A2. Ganz neu gibt es nun ein "Beiheft zum Plakat Geschützte Alpentiere" mit Informationen zu den abgebildeten Tierarten, das ab sofort beim Versand des Tierplakats gleich mitverschickt wird sowie auch separat beim DAV- und ÖAV-Shop bestellt werden kann. VzSB-Mitglieder erhalten das Beiheft demnächst zusammen mit dem VzSB-Jahrbuch 2023.

 

 

Das Beiheft ist auf Initiative des VzSB entstanden. Es handelt sich um den Nachdruck eines Artikels von Dr. Thomas Schauer und Stefan Caspari im Jahrbuch 2022 des Vereins zum Schutz der Bergwelt. Dr. Thomas Schauer hat das Plakat-Projekt fachlich betreut, Stefan Caspari die beeindruckenden Zeichnungen angefertigt. Allen Tieren, die auf dem Plakat „Geschützte Alpentiere“ und in diesem Beiheft dargestellt werden, ist eines gemeinsam: Sie sind nach europäischem Recht geschützt – entweder nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979 oder als „Anhangsart“ der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie von 1992. Beide Richtlinien sehen die Ausweisung von Schutzgebieten vor (Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) und führten zu Natura 2000. Ein Quantensprung im europäischen Naturschutz! Denn Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten „zur Wiederherstellung und Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse“. Das 30-jährige Jubiläum von Natura 2000 im Jahr 2022 war ein hervorragender Anlass, auf die nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützten Tierarten am Beispiel der alpinen Region und damit auf Natura 2000 aufmerksam zu machen.

 

Das Plakat „Geschützte Alpentiere“ und dieses Beiheft dienen letztlich auch der Öffentlichkeitsarbeit für Natura 2000. Dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird für die Förderung der Herausgabe des Beiheftes gedankt.


 

Neues von der Kampenwandbahn

(Update vom 22.12.2023: Neubau der Kampenwandbahn gestoppt! Das Verwaltungsgericht München hat zu Gunsten des klagenden BN entschieden und die Genehmigung des Landratsamtes aufgehoben. Bisherige nächtliche Sonderfahrten sind nicht zulässig.
Pressemitteilung des BN

 

(12.11.2023) Über die Ausbaupläne an der Kampenwand, unsere umfangreichen Stellungnahmen und schließlich die Klage des BN gegen den Genehmigungsbescheid des LRA Rosenheim haben wir bereits berichtet. Besondere Bedeutung in dem Verfahren dürfte der Umstand haben, dass die Trasse der notwendigen Materialseilbahn durch einen vom StMELF ausgewiesenen Naturwald gehen würde. Ähnlich wie bei anderen Seilbahnerneuerungen der letzten Zeit ist auch hier die Eventgastronomie ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Am 26.10.2023 hatte das Verwaltungsgericht bzgl. der Klage einen Ortstermin mit nicht-öffentlichem und öffentlichem Teil an der Kampenwandbahn anberaumt (für den VzSB nahm Klaus Lintzmeyer am öffentlichen Termin teil). Bei letzterem kam es zu einem dreistündigen Austausch aller relevanten Argumente. Im bald ergehenden Urteil dürften maßgeblich sein: das Fehlen adäquater Ausgleichsmaßnahmen, die Störung des Birkwilds, die dem Gericht aufgrund von fehlenden Karten und der damit verbundenen „Unbestimmtheit der Rodungsflächen im Schutz- und Naturwald“ und damit die noch nicht einschätzbaren Beeinträchtigungen während der Bauphase und nachher im Betrieb. Eine Schlussberatung des Gerichts findet nach Angabe der leitenden Richterin ohne Angabe eines Datums zu einem späteren Zeitpunkt statt. Wir werden an dieser Stelle über die weitere Entwicklung/Entscheidung berichten.

 

Bayerische Staatszeitung (10.11.23): Streit um Luxussausen auf der Alm
Spiegel online (4.11.23) : Auf der Alm, da gibt es Stunk

Neues von der Söllbachaualm alias "Saurüsselalm"

(12.11.2023) Über die Umwidmung der Söllbachaualm im Gemeindegebiet von Bad Wiessee (Lkr. Miesbach/Oberbayern) in eine Event-Lokalität namens „Saurüsselalm" und den anhängigen Rechtsstreit haben wir bereits berichtet. Mehrere Vergleichsverhandlungen wurden geführt, haben jedoch keinen Meinungsumschwung des Eigentümers bewirkt und wurden wegen der offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten abgebrochen. VzSB und Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) haben daher entschieden, den beschrittenen Rechtsweg fortzusetzen. Der Abbruch der Gespräche und eine besonders ausufernde Feier haben in der Folge zu einer kritischen Berichterstattung auch in der überregionalen Presse in unserem Sinne geführt. Unter diesem Eindruck hat das Landratsamt Miesbach endlich die Beseitigung der illegal im Söllbach errichteten Furt angeordnet, der der Eigentümer Folge geleistet hat. Am 16.10.2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Anträgen beider Parteien stattgegeben und die Berufung zugelassen, da ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 15.06.2022 bestehen. Auch wenn die Entscheidung im Einzelnen nicht begründet ist, hat das Berufungsgericht jedenfalls unsere Einschätzung bestätigt, dass das Urteil der 1. Instanz rechtsfehlerhaft ist. Das ist ein wichtiger Erfolg. Der Rechtsstreit ist damit wieder offen.

 

Südeutsche Zeitung (6.11.23): Saurüsselalm: Höhenmeter auf dem Instanzenweg

 

Interview mit Lorenz Sanktjohanser, dem 2. Vorsitzenden des VzSB:

Bayerische Staatszeitung (10.11.23): Streit um Luxussausen auf der Alm
Spiegel online (4.11.23) : Auf der Alm, da gibt es Stunk

VzSB-Mitgliederversammlung und Vortrag am 4. November 2023

(20.10.2023) Die diesjährige VzSB-Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 4. November 2023 um 10:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist wieder das EineWeltHaus (Großer Saal), Schwanthalerstraße 80 in München. Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich.

Nach der Mitgliederversammlung - um ca. 12:30 Uhr - hält unser Vorstandsmitglied Rudi Erlacher den Vortrag "Woran scheitert die globale Energiewende?". Zum Vortrag sind Gäste sehr willkommen! Details und Anmeldeformular im Flyer "Einladung Mitgliederversammlung 2023"

"Unsere Berge, natürlich schön!" - Alpenverein Südtirol (AVS) warnt vor einer weiteren Zerstörung der Bergwelt

(28.09.2023) Vor der Landtagswahl in Südtirol am 22. Oktober richtet sich der Alpenverein Südtirol (AVS) gemeinsam mit weiteren Verbänden an die Öffentlichkeit und fordert einen respektvollen Umgang mit der Natur.

 

Hier die Pressemitteilung des AVS vom 28. September 2023:

 

Unsere Berge, natürlich schön! Botschaft an die zukünftigen politischen Vertreter:innen

 

Vor der Landtagswahl warnen Alpin- und Umweltvereine vor einer weiteren Zerstörung der Bergwelt. Technische Kunstbauten, immer mehr Aufstiegsanlagen und Schutzhütten und die Ausbeutung der Natur bedrohen unser Land und die große Ressource Landschaft.

 

Über die Auswirkungen der Klimaveränderungen, die gefährlichen Felsstürze und die Situation in einigen Hotspots in den Dolomiten wurde in den vergangenen Wochen wiederholt in in- und ausländischen Medien berichtet. „Overtourismus in Südtirol“ oder „Dramatisch: Südtirols Berge bröckeln und fallen zusammen“ lauteten zum Beispiel die Schlagzeilen. Die Medienkampagne zum Schutz der Alpen, das Manifest „Mehr Respekt für den alpinen Raum“ und eine gemeinsame Pressekonferenz der Alpenvereine am Sellajoch Anfang August trugen zu einem erheblichen Medienecho bei, wie z.B. Münchner Merkur, Frankfurter Rundschau, BR, DHN – Die Heutigen Nachrichten.

Deshalb erinnern AVS, CAI, Dachverband für Natur und Umwelt sowie der Heimatpflegeverband kurz vor der Landtagswahl die künftigen politischen Vertreter:innen daran, dass unsere Berge unverbaut schön sind. Für einen vermeintlich qualitativ hochwertigen Tourismus werde das Land verschandelt, sagte AVS-Präsident Georg Simeoni. „Die hemmungslose Entwicklung hat die Alpen bereits teilweise zu einem Disneyland verkommen lassen“, so Simeoni. „Es werden Installationen, wie zum Beispiel Aussichtsplattformen auf Berggipfeln genehmigt und gebaut“. Der Druck auf das alpine Umfeld wird immer größer, der Respekt vor der Natur immer kleiner. Die Berge werden zu einer Sportarena mit Funparks, Hochseilgärten und Downhillstrecken oder Bobbahnen auf Stahlgestellen, beschreibt Simeoni die in seinen Augen widersinnige Entwicklung. Für ihn sind „die Berge schön, so wie sie die Natur uns schenkt“.

Unnötige Bauten und Erweiterungen sind auch bei den Schutzhütten auf den Bergen zu beobachten. Carlo Buglio, Mitglied in der CAI-Kommission Hütten, kritisiert den Umbau von Schutzhütten in Hotels und Ressorts. „Seltsamerweise handelt es sich dabei um private und neuere Schutzhütten, die dadurch die wahre Bedeutung des Wortes ‚Schutzhütte‘ verfälschen. Sie wecken falsche Erwartungen bei den Gästen, die dann in den echten Schutzhütten den gleichen Service erwarten“. CAI und AVS bemühen sich bei ihren Schutzhütten die bergsteigerische Funktion zu erhalten: es geht um eine Unterkunft bei langen Bergtouren. Den Bergsteigern gehe es vor allem um das Bergerlebnis an sich und darum, die Stille, die Natur und die Entschleunigung in den Berge zu genießen.

So wie bei den Bauten lässt sich auch beim Verkehr ein immer Mehr beobachten. HPV-Geschäftsführer Florian Trojer beschreibt die Situation in den Sommermonaten: „Der Druck auf die Dolomiten- und anderen Gebirgspässe ist enorm. Eine Auto-, Camper- und Motorradlawine wälzt sich jeden Tag über die schmalen Straßen. Dazu kommt, dass sich die Südtiroler Pässe zu einem wahren Eldorado für Fans des Motorsports entwickelt haben“. Für den Heimatpflegeverband sind die bisher umgesetzten Maßnahmen zu wenig. Trojer fordert verstärkte Geschwindigkeits- und Lärmkontrollen, zeitweise Sperrungen für den motorisierten Individualverkehr und einen Ausbau der öffentlichen Busverbindungen über die Pässe.

Die alpinen Regionen sind ein fragiler und verletzlicher Raum. Dies zeigt sich durch schwindende Gletscher und Bergstürze. „Angesichts der Tatsache, dass der durchschnittliche Temperaturanstieg im Alpenraum fast doppelt so hoch ist wie in den umliegenden Gebieten“ ist Josef Oberhofer, Präsident des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz, besorgt über die Zunahme der negativen Auswirkungen des Klimawandels. „Die hochsensiblen Ökosysteme dieser Regionen gilt es bedingungslos zu erhalten“, so Oberhofer. Dabei sieht er nicht die Bedürfnisse und Interessen der hier lebenden und arbeitenden Bevölkerung als Gefahr, sondern einige „Nimmersatt“, die auf Kosten der Natur, Umwelt und Allgemeinheit weiterhin ihre Geschäfte machen wollen.

Die Bahn auf die Langkofelscharte ist für die Alpinvereine und Umweltorganisationen ein Beispiel, wo sich das Zusammenprallen unterschiedlicher Interessen zeigt: Schutz der Natur durch Rückbau oder weitere Erschließung und Gewinne machen. Wittfrida Mitterer, Direktorin des Kuratoriums für technische Kulturgüter, beschreibt die Bahn als einmalig in ihrer Art und als kulturhistorischen Symbolbau. Laut Mitterer soll sie in ihrer bestehenden Form erhalten bleiben. Sollte dies nicht möglich sein, spricht sie sich für eine Stilllegung und einen Rückbau aus. „Ein Neubau wird entschieden abgelehnt“, so Direktorin Mitterer.

Die Berge sind natürlich schön und so sollen sie auch erhalten bleiben. Dafür brauche es Lobbyarbeit und eine mahnende Stimme, die dem Trend des „immer Mehr“ widersprechen. Kurz vor der Landtagswahl sehen AVS, CAI, Dachverband für Natur- und Umweltschutz sowie Heimatpflegeverband die Chance, künftigen politischen Vertretern einige Anregungen mit auf den Weg zu geben, wie unser Land ohne die Hybris des Immer-Mehr nur schöner werden kann.

 

 

 

 

Söllbachaualm alias Saurüsselalm: Weitere Entwicklung

(25.7.2023) Wie auch in der Presse berichtet wurde, wurden auf Initiative von Herrn Landrat von Löwis Ende letzten Jahres Gespräche über eine gütliche Einigung im anhängigen Rechtsstreit über die Nutzung der Söllbachaualm als Event-Gaststätte aufgenommen. Das weitere Gespräch im Landratsamt auf Arbeitsebene Anfang März diesen Jahres hatte einen vielversprechenden Verlauf genommen. Unser Vorschlag, der dem Anliegen des Eigentümers nochmals deutlich entgegengekommen ist, wurde von den Vertretern des Landratsamtes und vom Vertreter der Gemeinde vorbehaltlich der Zustimmung des Bürgermeisters/Gemeinderats als aussichtsreiche Grundlage einer möglichen Einigung betrachtet.

 

Auch vom anwaltlichen Vertreter des Eigentümers wurde eine umgehende Rückäußerung in Aussicht gestellt. Unverständlicherweise hat sich dann der Rechtsbeistand des Eigentümers nach mehrmaligem Nachhaken erst 3 Monate nach dem Gespräch Mitte Juni dieses Jahres im Namen seines Mandanten zu dem Vorschlag geäußert.

Dabei hat er weitere Forderungen gestellt, die weit über die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts hinausgehen, ohne auf unser zentrales Anliegen, nämlich die Beschränkung der Hüttenabende auf 22:00 Uhr auch nur ansatzweise einzugehen.

 

Aus unserer Sicht handelt es sich bei dem Gegenvorschlag letztlich um eine verkappte Ablehnung der ins Auge gefassten gütlichen Einigung.

 

Auch ein letztmaliger Versuch, über Herrn Landrat von Löwis einen Meinungsumschwung herbeizuführen, hat leider zu keiner Bewegung in der Sache geführt. Unter diesen Umständen können wir die Vergleichsverhandlungen wegen der offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten nicht weiterführen. Die beteiligten Verbände werden jetzt den beschrittenen Rechtsweg konsequent fortsetzen. Insbesondere die geschlossenen Veranstaltungen dürften dann nach Beendigung des Rechtsstreits der Vergangenheit angehören.

 

VzSB-Exkursion am 2. Juli 2023 ins Fischbachtal / NSG Östliche Chiemgauer Alpen

Von der Laubau aus - rund 3 km südlich von Ruhpolding gelegen - ging es das Fischbachtal hinauf. Diesmal führte uns Herrmann Hein, der ehemalige Leiter der Waldarbeitsschule Laubau, ein hervorragender Kenner der Flora der Bayerischen Alpen.

 

 

Dabei lernten die 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschiedlichste Sukkzessionsstadien über Bachschotter und Hangschutt kennen, aber auch, wie der Bach immer wieder überspült, das Bachbett umformt und neue Standortbedingungen für die Vegetation schafft: von Steinschutt- und Geröllfluren mit Alpen-Pestwurz (Petasites paradoxus), Alpenschwemmlingen (Saxifraga caesia, Euphrasia salisburgensis) bis hin zu Weidengebüschen (Salix eleagnos, S. purpurea, S. myrisinifolia) und Grauerlen-Auwald sowie Halbtrockenrasen auf höhergelegenen Terrassen. Spektakulär waren Massen von Hellgelber Sommerwurz (Orobanche flava), einem gelbblühenden Vollparasiten auf Petasites paradoxus. Im Wald leuchteten Türkenbund-Lilien (Lilium martagon) und Orchideen (Epipactis atrorubens, Gymnadenia conopsea, G. odoratissima, Cephalanthera rubra) um die Wette; die Biathlon-Anlage daneben eher ein Wermutstropfen. Ein besonderes Highlight der Exkursion war ein 200-Jahre alter Bergahorn-Methusalem auf einer ehemaligen Köhlerplatte, aber auch das Jahresring-Ratespiel im Schneeheide-Kiefernwald.

 

 

 

 

 

VzSB-Exkursion am 10. Juni 2023 ins Mörlbacher Moor - ein Kesselmoor im Landkreis Starnberg

Bei unserer diesjährigen Gemeinschaftsexkursion mit der Bayerischen Botanischen Gesellschaft führte uns der renommierte Biologe Alfred Ringler ins Mörlbacher Moor, ein wenig bekanntes, nicht entwässertes Kesselmoor - nordwestlich von Icking gelegen - zwischen bewegtem Moränengelände und der Autobahn A 95.

 

Zunächst wanderten wir (gut 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) bei sommerlichen Temperatur vom Ickinger Bahnhof durch den Ort bergauf, dann im Wald auf breiten Wegen, aber in hügeligem Gelände (höchster Punkt: 693 m) und wieder hinunter zum Mörlbacher Moor (655 m). Das westlich angrenzende Teilstück der A 95 wurde Ende der 1960er Jahre fertiggestellt - und Alfred Ringler kannte das Mörlbacher Moor bereits vorher! Seit damals hat er den Zustand des Moors mehrfach erfasst und konnte eine schleichende Eutrophierung feststellen, die u.a. aus neben der Autobahn abgelagertem Erdmaterial herrührt. Deshalb ist die einstmals vegetationsfreie Wasserfläche inmitten des Moors inzwischen von Laichkräutern bewachsen.

Heute noch kann man im Mörlbacher Moor auf engem Raum unterschiedliche Stadien der Moorbildung sehen, vom grundwassergenährten Niedermoor über das Zwischenmoor mit Bulten und Schlenken hin zum immer noch wachsenden Hochmoor oberhalb des Grundwasserniveaus und zum Randlagg mit Sumpfpflanzen. An spezieller Moorflora waren Sonnentau (Drosera rotundifolia), Moosbeere (Vaccinium oxycoccus), Rosmarinheide (Andromeda polifolia), Wollgräser (Eriophorum angustifolium, E. vaginatum) und Torfmoosee (Sphagnum magellanicum, Sph. capillifolium) zu sehen, in den Schlenken Schnabelsegge (Carex rostrata), Schlammsegge (Carex limosa) und Blasenbinse (Scheuzeria palustris), zudem die Baumarten Moor-Birke und Spirke.

 

 

Robert Renzler in memoriam † 20.5.2023

(22.5.2022) Mit tiefer Betroffenheit erreichte uns die Nachricht, dass Robert Renzler einem tödlichen Kletterunfall zum Opfer gefallen ist. Robert Renzler lebte ein Leben für und mit den Bergen und war ein hervorragender Alpinist.

 

In seinem konsequenten Einsatz für Natur- und Umweltschutz war er uns immer verbunden. Robert Renzler war von 2002-2020 Generalsekretär des Österreichischen Alpenvereins, Anfang der 1990er Jahre geschäftsführender Präsident des Weltkletterverbandes, später Präsident der UIAA Mountaineering Commission. Als Wegbereiter der „Tirol Deklaration“ setzte er sich für eine ethische Selbstverpflichtung im Bergsteigen und Klettern ein. Und wie wenige verband er seine Passion für das Bergsteigen mit dem Schutz der Bergwelt.

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

Robert Renzler im Vortrag auf der Hauptversammlung des Alpenvereins Südtirol Anfang Mai 2023 in Brixen/Südtirol. Foto Klaus Lintzmeyer.

VzSB-Positionspapier Wolf

(26.04.2023) Die zunehmende Anzahl von Wölfen in den alpinen Nachbarstaaten und in Bayern wird auch im bayerischen Alpenraum dazu führen, dass sich hier Wölfe standorttreu niederlassen und auch Rudel bilden. Der Alpenraum ist aber nicht nur eine faszinierende Naturlandschaft, in der Wölfe eine Bereicherung darstellen, sondern er wird auch mit langer Tradition landwirtschaftlich und als Erholungslandschaft genutzt. Die Zuwanderung eines ausgerotteten großen Beutegreifers führt damit zwangsläufig zu Konflikten, insbesondere mit der Nutztierhaltung auf Almen und Alpen. Diese müssen sachgerecht gelöst werden. Aus der Sicht des VzSB sind dabei folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Wie in einem Rechtsstaat selbstverständlich, darf sich das Wolfsmanagement nur auf das geltende nationale und das EU-Recht stützen. Die Entwicklung der europäischen Wolfsvorkommen geht auf europaweite Schutzbemühungen zurück. Eine Absenkung des Schutzniveaus würde daher wieder zu einer europaweiten Gefährdung der Wölfe führen, da ähnliche Konfliktlagen in allen EU-Staaten mit Wolfspopulationen bestehen. Solche Forderungen nach einer Absenkung des Schutzniveaus sind daher abzulehnen und unrealistisch.
     
  2. Die Anwesenheit von Wölfen darf aber nicht zur Aufgabe der landeskulturell und aus Tierschutzgründen bedeutenden Weidetierhaltung und der Zugänglichkeit der Landschaft zu Erholungszwecken führen. Dies gilt insbesondere für die Almen und Alpen, die ihrerseits landschaftlich wie ökologisch von großer Bedeutung sind.
     
  3. Der Abschuss von Wölfen darf bei der Lösung bestehender Konflikte nur die „ultima ratio“ sein. Vor einer Abschussentscheidung muss daher nachvollziehbar festgestellt werden, dass zumutbare Herdenschutzmaßnahmen oder zumutbare Anpassungen des traditionellen Weidebetriebs nicht möglich sind. Pauschale Abschussregelungen zur Herstellung „Wolfsfreier Zonen“ wären nur mit einer großflächigen Ausrottungstrategie erfolgreich, da aus der Nachbarschaft ständig neue Tiere einwandern. Dies ist weder rechtlich möglich noch bei dem heutigen Naturverständnis vorstellbar. Eine Anpassung der Weidetierhaltung an die zunehmende Wolfspopulation ist daher unvermeidlich.
     
  4. Ein aktives Wolfsmanagement setzt daher einerseits die ernsthafte Bereitschaft der Tierhalter voraus, wo möglich, solche Herdenschutzmaßnahmen mit staatlicher Unterstützung zu erproben und zu ergreifen. Andererseits muss der Naturschutz dann dort Abschussentscheidungen tolerieren, wo zumutbare Schutzmaßnahmen tatsächlich nicht möglich oder wirksam sind.
     
  5. Die neu erlassene Wolfsverordnung der Bayerischen Staatsregierung stellt gegenüber dem bestehenden Bayerischen Aktionsplan Wolf einen Rückschritt dar, da sie einseitig Abschussmöglichkeiten suggeriert, die so aber nicht bestehen. Anstatt den bestehenden Aktionsplan Wolf umzusetzen und die Lösung der bestehenden Probleme konkret anzugehen, werden im Wesentlichen das Wolfsmanagement und die damit verbundenen Probleme auf die Landratsämter verlagert, die nun die komplexen rechtlichen und fachlichen Problemstellungen lösen sollen.

Bayerischer Aktionsplan Wolf 2019

Bayerische Wolfsverordnung vom 25.04.2023

Jahrbuch 2022

(03.03.2023) Das Jahrbuch 2022 wird heute an unsere Mitglieder versendet. Es ist auch zum Preis von 25 € bei der VzSB-Geschäftsstelle bestellbar.

 

Zum Inhaltsverzeichnis des Jahrbuchs 2022 und seiner Vorgänger

 

Das neue Jahrbuch präsentiert wieder einen bunten Strauß an Beiträgen zum Naturschutz.

In 2022 feierten gewichtige Naturschutz-Instrumente ihren runden Geburtstag: Mit Rückblicken zur Anfangszeit, zu Inhalten und Erfolgen gratulieren Hubert Job und Constantin Meyer zu "50 Jahre Alpenplan",  Christine Margraf zu "30 Jahre NATURA 2000" und Ewald Galle zu "mehr als 30 Jahren Alpenkonvention" - nicht nur rückblickend, sondern auch mit Vorschlägen für die zukünftige Ausrichtung dieser Instrumente. Wie die Naturschutz-orientierte Bewirtschaftung unserer Wälder in Zukunft aussehen sollte, zeigen Ralf Straußberger und Hubert Weiger in ihrem Artikel "Neustart für die Forstwirtschaft". Um unsere Zukunft in Zeiten des Klimawandels geht es im Beitrag der jungen Klima-Aktivistin Lea Weimann.Thomas Schauer und Stefan Caspary stellen des brandneue Alpentiere-Plakat vor. Carmen Rethschulte und Michael Reich dokumentieren die Veränderungen am Rißbach/karwendel seit der Ausleitung 1949. Reinhard Bochter berichtet über Georisiken und deren Planungsrelevanz bei der Bobbahn am Königssee.

   
   

 

Bayerische Seilbahnförderung: Weiterhin Steuergelder für Beschneiungsanlagen

(08.02.2023) Heute wurde die Neuauflage der bayerischen Seilbahnförderrichtlinie amtlich. Sie gilt wiederum für zwei Jahre, also bis 31.12 2025. Damit werden "technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen" durch das bayerische Wirtschaftsministerium gefördert. Und:  "Soweit zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen angeboten werden, die für den Skisport bzw. die Sommernutzung ebenso wichtig sind, werden diese Investitionen ebenfalls gefördert."

 

Wichtige Punkte:

  1. Nach der neuen Richtlinie werden weiterhin Beschneiungsanlagen subventioniert.
  2. Neu ist die explizite Ausweitung auf den Sommertourismus bzw. die Ganzjahresnutzung der Anlagen. Es werden nur noch Vorhaben gefördert, bei denen im Gebiet "ein ganzjähriges Angebot mit der oder den Seilbahnanlagen besteht oder vorgesehen ist".
  3. Die Vorhabenträger sind nun verpflichtet, "gemeinsam mit dem örtlichen ÖPNV-Träger die Schaffung eines Verkehrskonzepts und Möglichkeiten einer Anbindung an den ÖPNV zu prüfen".

 

Eine weitere Subventionierung mit Steuergeldern von Schneekanonen, Schneibecken und der dafür erforderlichen Umgestaltung von Berghängen ist in einer Zeit von Klimawandel, Energiekrise und Biodiversitätskrise weder sinnvoll noch vermittelbar. Aufgrund der steigenden Temperaturen können auch mit Schneekanonen dauerhaft keine niedriggelegenen Skigebiete mehr betrieben werden. Dies haben Schneemangel in den Monaten Dezember 2002 und Januar 2023 und die fast sommerlichen Temperaturen mit bis zu 20 °C zum Jahreswechsel deutlich gezeigt. Anfang Januar 2023 mussten dann mehrere Skigebiete den Betrieb einstellen, da es zu warm zum Beschneien der "weißen Bänder" war. 

 

Bei den "Leistungen für die Sommernutzung" werden kaum althergebrachte Wanderwege gemeint sein, sondern eher neue Anlagen, die den Berg auch in der schneefreien Zeit für neue Nutzergruppen attraktiv machen. Dies können beispielsweise Einrichtungen zur weiteren "Disneyfizierung" der Bergwelt sein (wie Funparks, Sommer-Rodelbahnen, künstliche Kletterwände am Berg) oder die Anlage von Mountainbike-Trails und -Parks. Mit einer zunehmenden Eventisierung am Berg und einer überbordenden Gipfel-Gastronomie ist zu rechnen.

 

Immerhin wurde die ÖPNV-Anbindung aufgenommen, was allerdings auch in einem vom Wirtschaftsministerium beauftragen Gutachten gefordert wurde.

 

Das waren die Forderungen und Vorschläge zur Neuausrichtung der Seilbahnförderung:

 

 

 

VzSB-Online-Vorträge im Februar und März: 1.2., 15.2., 1.3., 15.3.

(11.01.2023) Nach dem letztjährigen Erfolg setzen wir unsere Veranstaltungsreihe mit spannenden Online-Vorträgen fort. An insgesamt vier Terminen im Februar und März geht es um Natur und Naturschutz im Alpenraum - Details und Zugangslink unter "Veranstaltungen".

Endlich Erfolg: Landratsamt Rosenheim will die Erweiterung des Steinbruchs bei Nußdorf nicht genehmigen

(24.12.2022) Das Landratsamt Rosenheim hat sowohl Vertretern der Nußdorfer Bürgerinitiative "Rettet den Heuberg" als auch dem Zementwerk Rohrdorf angekündigt, dass es die umstrittene Erweiterung des Steinbruchs oberhalb von Nußdorf/Inn nicht genehmigen wird. Ob das Zementwerk auf einem Bescheid besteht, um dann dagegen zu klagen, ist allerdings noch offen.

 

Nachtrag vom 10.05.2023: Die Firma Rohrdorfer Zement zieht ihren Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs zurück.

 

Die Bürgerinitiative "Rettet den Heuberg" in Allianz mit dem VzSB und anderen Naturschutzverbänden setzt sich seit vielen Jahren gegen die Erweiterung des weithin sichtbaren Steinbruchs ein.

 


Foto: Thomas Wittwer, 2020

Zur Historie: 
Das Südbayerische Portland-Zementwerk Rohrdorf hatte beantragt, den 1961 erstmals mit einer Sichtschutzmauer genehmigten Steinbruch Nußdorf-Überfilzen (Folgegenehmigungen 1980, 1994, 1996) zum Abbau von weiteren 10 Millionen Tonnen Stein zu erweitern. Derzeit ist der Gesteinsabbau oberhalb der Höhenlinie 758 m durch den Hängebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.05.2018 gestoppt.
Entgegen der anfänglichen Genehmigung ist die Abbaufläche am Heuberg bereits jetzt weithin sichtbar und beeinträchtigt die Berglandschaft Oberbayerns massiv. Der VzSB lehnte daher die geplante Erweiterung in ausführlichen Stellungnahmen (28.06.2019, 20.04.2021, 14.05.2021) und Schreiben an das Bayerische Wirtschaftsministerium (14.05.2021) sowie an die Regierung von Oberbayern (14.05.2021 mit Forderung nach einem Raumordnungsverfahren) ab. Die Erweiterung würde die bisherige landschaftsästhetische Störwirkung erheblich verstärken. Die Planung greift in die Schutzzone C des bayerischen Alpenplans ein. Zudem betrifft sie den geschützten Bergwald und ein sog. potentielles Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, da dort der besonders geschützte Alpenbock (Rosalia alpina) nachgewiesen wurde.
Die BI „Rettet den Heuberg“ hat diesbezüglich am 14.05.2021 eine Landtagspetition eingereicht; die SPD-Landtagsfraktion hat das Thema am 21.05.2021 mit einer Pressemitteilung und einem Antrag aufgegriffen. Im Umweltausschuss des Rosenheimer Kreistags wurde am 20.07.2021 ein Antrag der Grünen zu einem neuen Raumordnungsverfahren mehrheitlich angenommen und wird nun weiter im Kreisausschuss und schließlich im Kreistag beschieden.

 

Fernsehbeitrag des quer-Magazins im BR zum Steinbruch vom 08.07.2021
Fernsehbeitrag zur Protestaktion vom 04.05.2021
Bericht auf der Homepage des DAV
Bericht auf der Homepage des BN
 
SZ-Bericht vom 15.10.2021 zur Resolution des Kreistags
SZ-Bericht vom 14.10.2022: Naturschutz gegen Steinbruch
SZ-Bericht vom 10.05.2023: Entscheidung für den Heuberg

 

Druckfrisch: Alpentiere-Plakat erschienen

(20.12.2022) Ein Plakat mit geschützten Alpentieren gab es zuletzt in den 1970er Jahren. Auf Initiative von VzSB und DAV wurde nun ein neues Tierplakat erstellt:

Der Zeichner Stefan Caspari, Münchner Kunstmaler und Fotograf, hat dafür 41 europarechtlich (Natura 2000) geschützte Tiere in tagelanger Feinstarbeit naturgetreu portraitiert. Das Plakat wurde im Dezember 2022 gemeinsam von DAV, VzSB, ÖAV und AVS herausgegeben. Es kann im DAV-Shop online in 2 Größen bestellt werden: DIN A1 und DIN A2.

Petition zur Reform der Seilbahnförderung abgeschmettert

(13.12.2022) Sehr kurzfristig wurde die Behandlung der Petition zur Neuausrichtung der Seilbahnförderung im Wirtschaftsausschuss des Landtags auf den 13.12.2022 gelegt.

Die Petition wurde am 27.9.2022 von neun Alpin- und Umweltorganisationen unter dem Dach von CIPRA Deutschland eingereicht, mit dabei der Verein zum Schutz der Bergwelt (wir berichteten). Darin fordern die Verbände zum Beispiel den Stopp der Subventionierung von Beschneiungsanlagen und eine generell nachhaltigere Ausrichtung geförderter Seilbahnanlagen - von Konzepten zur öffentlichen Anreise bis hin zur Besucherlenkung am Gipfel.

 

Bei der Behandlung der Petition im Wirtschaftsausschuss wurden nun alle Änderungsvorschläge mit altbekannten Argumenten von den regierenden Parteien abgelehnt. Weiterhin sollen alle Seilbahnausbauten ohne Einschränkungen oder besondere Kriterien mit bis zu 35 Prozent vom Freistaat gefördert werden. Selbst die Stellungnahme des Obersten Naturschutzbeirat beim Umweltministerium wurde ignoriert. Auch Hinweise auf notwendige Verbesserungen aus der vom Wirtschaftsministerium selbst in Auftrag gegebenen Evaluation der Richtlinie, werden nicht aufgegriffen (siehe auch hier). Denn darin wird ebenfalls empfohlen, zukünftig verstärkt die Verkehrsbelastung und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beachten.

 

Nun wird die Seilbahnförderrichtlinie wohl fortgeschrieben, ohne die Argumente der Petenten in diesen Prozess einzubeziehen. Die Enttäuschung bei den Verbänden ist groß, dass der Schutz der lokalen Bevölkerung vor Verkehrsüberlastung und der heimischen Gebirgsökosysteme trotz aller Krisen für die Regierungsparteien gar keine Rolle zu spielen scheint.

 

CIPRA-Pressemitteilung vom 13.12.22:
Petition für eine Reform der Seilbahnförderung scheitert an Veto der Freien Wähler und der CSU

 

CIPRA-Meldung von 7.12.22:
Scheinargumente und Milchmädchenrechnungen in Debatte um bayerische Seilbahnförderung

 

CIPRA-Meldung vom 27.9.22:
Verbände fordern eine ökologische Neuausrichtung der bayerischen Seilbahnförderrichtlinie

 

 

 

50 Jahre Bayerischer Alpenplan - der VzSB gratuliert mit einem Sonderdruck

(20.10.2022) Mit einem Festakt am Wendelstein wurde heute das 50-jährige Jubiläum des Bayerischen Alpenplans gefeiert - eine Erfolgsgeschichte der Landesplanung. Veranstaltet wurde der Festakt von CIPRA Deutschland und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Dabei wurden den rund 80 Anwesenden - darunter Staatsminister Hubert Aiwanger - der neue VzSB-Sonderdruck überreicht:

 

Job, H. & Meyer, C. (2022): 50 Jahre Bayerischer Alpenplan - Startpunkt für eine zeitgemäße Weiterentwicklung.

Cover mit Karte zu den drei Zonen des Alpenplans

 

Ausgangspunkt für den Alpenplan war in den 1960er Jahren die Erschließungswelle der Bayerischen Alpen mit Bergbahnen und Skigebieten. Mit großem Weitblick hat daraufhin Dr. Helmut Karl von der damaligen Bayerischen Landesstelle für Naturschutz ein Zonierungskonzept für die Erschließung des bayerischen Alpenraums entworfen und im Jahr 1968 erstmals in unserer Jahrbuch-Reihe veröffentlicht: Karl, Helmut (1968): Seilbahnen in die letzten ruhigen Bereiche der Alpen? Ein Vorschlag aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes. Auf dieses Drei-Zonen-Konzept aufbauend, wurde vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen der Alpenerschließungsplan entworfen, der 1971 anlässlich eines Symposiums von Umweltminister Dr. Max Streibl am Wendelstein vorgestellt wurde. Die Verordnung über den vorgezogenen Teilabschnitt "Erholungslandschaft Alpen" (= Bayerischer Alpenplan) des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms trat schließlich 1972 in Kraft.

 

VzSB-Mitgliederversammlung am 8. Oktober 2022

(20.08.2022) Die diesjährige VzSB-Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 8. Oktober 2022 um 10:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist wieder das EineWeltHaus (Großer Saal), Schwanthalerstraße 80 in München. Nach der Versammlung um ca. 12:30 Uhr hält Vorstandsmitglied Rudi Erlacher den Vortrag "Der alpine Faszinationsraum - eine gefährdete Allmende".

Die Einladung der Mitglieder erfolgt schriftlich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Mitgliederversammlung und Vortrag nur nach den am 08.10.2022 geltenden Covid-19-Regeln möglich sein wird.

(Nachtrag am 04.10.2022) Für die Teilnahme an Mitgliederversammlung und Vortrag gelten die aktuellen Corona-Regelungen der Landeshauptstadt München. Das Tragen einer FFP2-Maske während der Veranstaltung wird zum Selbstschutz empfohlen. 



 

 

Gemeinsame Petition zur Neuausrichtung der Seilbahnförderrichtlinie

(27.09.2022) Um bei der anstehenden Fortschreibung der Seilbahnförderrichtlinie Gehör zu finden, wendeten sich die unter dem Dach der CIPRA vereinten Alpin- und Umweltverbände Verein zum Schutz der Bergwelt, BUND Naturschutz in Bayern, Deutscher Alpenverein (DAV), Gesellschaft für ökologische Forschung, Landesbund für Vogelschutz (LBV), Mountain Wilderness Deutschland und NaturFreunde Deutschlands Landesverband Bayern mit einem gemeinsamen Forderungspapier zur Seilbahnförderrichtlinie an alle großen Fraktionen im Landtag und das zuständige Wirtschaftsministerium. Um diesen Einzelgesprächen auch eine öffentliche Debatte im Landtag folgen zu lassen, überreichten die Vertretungen der Verbände der Vorsitzenden des Umweltausschuss Rosi Steinberger, am 27.09.2022 eine entsprechende Petition.

Übergabe der Petition zur Seilbahnförderrichtlinie im Steinernen Saal des Bayerischen Landtags (v.l.n.r. Dr. Sabine Rösler (VzSB), Steffen Reich (DAV), Uwe Roth (CIPRA Deutschland), Rosi Steinberger (Umweltausschuss des Bayerischen Landtags), Christine Eben (NaturFreunde), Thomas Frey (BN), Michael Schödl (LBV), Foto: DAV).

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Pressemitteilung vom 26.09.2022

 

Überraschende Wende in der Valepp

(13.09.2022) Eine überraschende Wende haben die Auseinandersetzungen um die Sanierung und das neue Betriebskonzept des Forsthauses Valepp genommen. Die Petition des VzSB, des BN und des Landesvereins für Heimatpflege, unterstützt von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, konnte nicht verhindern, dass das Forsthaus im Wege des Erbbaurechts an das Investorenduo Rabl/Neuer veräußert wird (wir berichteten). Nunmehr ist der künftige Mitbetreiber Rabl auf die Verbände zugegangen und hat eine einvernehmliche Lösung angeregt, um langwierige Auseinandersetzungen um den künftigen Betrieb zu vermeiden. Ziel ist es, alle wesentlichen Akteure bei der Sanierung des Forsthauses unter einen Hut zu bekommen. Herr Rabl hat der/den beteiligten Verbandsvertreterin und -vertretern als vertrauensbildende Maßnahme Einsicht in die Vertragsunterlagen ermöglicht, um zu dokumentieren, welche Sicherungen der Bayerische Landtag in dem Petitionsverfahren in den Erbbaurechtsvertrag vorgesehen hat. Alle wesentlichen Änderungen sind danach nur mit Zustimmung des Landtags möglich. Vor allem aber hat er zugesagt, auf die verbliebene Hauptforderung der Verbände einzugehen und auf den Winterbetrieb von Einbruch des Winters, spätestens ab 01.12., bis Palmsonntag zu verzichten. Das ermöglicht auch eine Reduzierung der Baumaßnahmen (Sauna, Personalwohnungen, Heizung). Diese Entwicklung wird von allen beteiligten Verbänden (VzSB, BN, Landesverein für Heimatpflege und Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal) ausdrücklich begrüßt (vgl. Pressemeldung vom 13.09.2022). Besonderes Anliegen ist noch, dass der derzeitige individuelle PKW-Mautverkehr durch ein modernes und beispielhaftes ÖPNV-Konzept abgelöst wird.

 

Presseecho:
https://tegernseerstimme.de/sensationelle-einigung-mit-neuer-und-rabl/
https://www.sueddeutsche.de/bayern/manuel-neuer-forsthaus-valepp-streit-einigung-alpenhaus-1.5657248
https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415/forsthaus-valepp-kein-winterbetrieb-umweltschuetzer-loben-neuer-und-rabl-91786059.html

 

Söllbachaualm: VzSB stellt Antrag auf Zulassung der Berufung

(02.09.2022) Mit Urteil vom 15.06.2022, Az. M 9 K 22.2112, hat das Verwaltungsgericht München der Klage des VzSB gegen die vollständige Umwidmung der bisher ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Söllbachaualm in einen Gastronomiebetrieb nur teilweise Recht gegeben (wir berichteten). Die Frist, innerhalb derer ein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden kann, ist am 29.08.2022 abgelaufen. Nach eingehender Prüfung des Urteils und nach Abstimmung mit der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal, die die Klage des VzSB unterstützt hat, hat der VzSB Rechtsmittel (Antrag auf Zulassung der Berufung) gegen die Entscheidung eingelegt. Der Entscheidung des VzSB sind intensive Verhandlungen mit dem Landratsamt und dem Bauherrn vorausgegangen. Aufgrund einer Initiative von Herrn Landrat von Löwis haben Gespräche mit dem Ziel stattgefunden, den Rechtsstreit gütlich beizulegen. Der angedachte außergerichtliche Vergleich ist aber gescheitert, weil letztlich keine gemeinsame Linie gefunden werden konnte. Im Einzelnen verweisen wir auf unsere Pressemitteilung vom 29.08.2022.
Zur Pressemitteilung

 

Widerstand gegen den Neubau der Kampenwandbahn

(08.08.2022) Über die Ausbaupläne an der Kampenwand berichteten wir hier bereits am 06.08.2021. Der VzSB hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und steht in engem Kontakt mit den lokalen Bürgerinitiativen und dem BUND Naturschutz, Kreisgruppe Rosenheim. Dabei geht es nicht nur um eine Kapazitätserhöhung der Seilbahn, sondern auch um Events und Gastronomietourismus am Berg. Der gemeinsame Widerstand hatte schon erste Erfolge, wie der am 27.06.2022 erteilte Genehmigungsbescheid durch das zuständige Landratsamt Rosenheim zeigt:

  • Nach dem neuen Bescheid dürfen keine Mountainbikes auf die Kampenwand transportiert werden.
  • Die beantragten Sonderfahrten wurden reduziert: von an 200 Tagen bis 3 Uhr morgens auf 65 Tagen bis 1:30 Uhr morgens.

Gegen die Ausbaupläne wurde von der Bürgerinitiaitve "Rettet die Kampenwand!" eine Petition gestartet, die inzwischen von über 7300 Personen unterzeichnet wurde. Diese Petition mit der Namensliste haben drei Bürgerinitiativen gemeinsam mit der Kreisgruppe Rosenheim des BUND Naturschutz und dem Verein zum Schutz der Bergwelt am 4. August 2022 an Herrn Landrat Lederer übergeben. Anschließend erläuterten die Vertreter der Bürgerinitiativen und der beider Vereine detailliert, warum der Ausbau sowohl aus Naturschutzaspekten als auch aus Erwägungen der Klimakrise und ihrer jetzt schon massiven Auswirkungen nicht mehr zeitgemäß ist. Schon jetzt mit der bestehenden Seilbahn kommt es temporär zu Übertourismus. Weitere wesentliche Kritikpunkte sind:

  • Bodenerosion, Sturzfluten und erhöhte Lawinengefahr durch die Baumassnahmen und das Setzen von 13 neuen Seilbahnstützen
  • Rodung bzw. Kahlschlag im rechtlich geschützten Schutz- und Naturwald
  • Bodenversiegelung im Tal und auf dem Berg
  • Verkehrs- und Parkplatzproblemen im Priental aufgrund der massiven Kapazitätssteigerung der Seilbahn und die Ausweitung von Sonderfahrten bis tief in die Nacht hinein ohne ausreichenden ÖPNV

Pressemitteilung der BI "Rettet die Kampenwand" zur Übergabe der Petition

Petition "Rettet die Kampenwand!" : Unterzeichnen Sie jetzt noch!

 

V.l.n.r.: Rainer Auer, Helge Holtzer, Prof. Dr. Edda Weimann, Lea Weimann, Prof. Dr. Peter Weimann. Ganz rechts im Bild: VzSB-Schriftführer Dr. Klaus Lintzmeyer.

 

Medienecho:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ausbau-der-kampenwandbahn-gegner-uebergeben-petition,TDceuvI
https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2022/08/05/seilbahn-bleibt-heisses-thema/

VzSB-Teilnahme am 36. Deutschen Naturschutztag (DNT) in Hannover

(04.07.2022) Der 36. DNT als zentraler Fachkongress des staatlichen und privaten Naturschutzes in Deutschland fand vom 28.06. – 02.07.2022 in Hannover statt - nach der Corona-bedingten Pause wieder in Präsenz. Der diesjährige DNT stand unter dem Motto „Naturschutz Jetzt! Natur.Landnutzung.Klima“.

Der DNT wird im zweijährigen Abstand gemeinsam vom Berufsverband Beruflicher Naturschutz (BBN), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Deutschen Naturschutzring (DNR) sowie dem jeweils gastgebenden Bundesland organisiert, diesmal vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Ziel des DNT ist es „die im Naturschutz tätigen Personen, Verbände, Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen regelmäßig zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch zusammenzuführen, den aktuellen Stand der Naturschutzarbeit zu vermitteln, eine enge Kooperation aller Fachkräfte für Naturschutz und Landschaftspflege aufzubauen und zu pflegen, Einfluss auf eine einheitliche Vorgehensweise und Entwicklung in Naturschutz und Landschaftspflege zu nehmen und die Anliegen des Naturschutzes in die Öffentlichkeit zu tragen“.

Als Mitgliedsverband des DNR nimmt der VzSB ziemlich regelmäßig am DNT teil, diesmal auch wieder mit einem Infostand (Foto Klaus Lintzmeyer):

 

 

Im folgenden Eindrücke und Erkenntnisse unseres Vorstandsmitglieds Dr. Klaus Lintzmeyer:

 

Die Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen DNT fand parallel zum Prozess der Gesetzgebung zum Klimaschutz der Ampelregierung statt. Diese hatte in ihrer Regierungserklärung Ende 2021 angekündigt: „Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. … Wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. … Bei der Schutzgüterabwägung setzen wir uns dafür ein, dass es einen zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität befristeten Vorrang für Erneuerbare Energien gibt.“ Die entsprechenden Gesetze („Wind-an-Land-Gesetz“ und das novellierte Bundesnaturschutzgesetz) waren am 7./8.7.2022, also wenige Tage nach dem DNT, vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Die Eingriffe in das Naturschutzrecht sind dabei massiv und der Landschaftsschutz ist für Windräder in Landschaftsschutzgebieten praktisch ausgehebelt.

Damit stellt sich die höchst spannende Frage, wie auf dem DNT das „aus dem Weg räumen“ von Naturschutzstandards zur Durchsetzung der Erneuerbaren Energien reflektiert und diskutiert werden würde. Auf dem DNT war dazu wenig zu hören. Offensichtlich war diese Diskussion schon durch die im Vorfeld stattfindende Online-Beteiligung für die „Hannoversche Erklärung - Forderungen der Teilnehmer:innen des 36. Deutschen Naturschutztages 2022 in Hannover“ abgefangen und kanalisiert worden. Diese Erklärung wurde schon zu Beginn der Tagung (was deutlich signalisiert, dass diese Diskussion am DNT nicht mehr stattfinden sollte) der anwesenden Bundesumweltministerin Steffi Lemke überreicht worden mit der zentralen „Aufforderung an die Bundesregierung und die Landesregierungen, sich für eine Qualitätsoffensive im Naturschutz einzusetzen und umgehend die genannten Schritte konsequent anzugehen, um den dramatischen Verlust der Vielfalt an Arten und Lebensräumen endlich zu stoppen und unsere natürlichen Ressourcen zu schützen“.

Damit war, wenn man sich die Hannoversche Erklärung genau anschaut (https://www.deutscher-naturschutztag.de/hannoversche-erklaerung), keine Kritik an dem parallel stattfindenden Gesetzgebungsprozess intendiert, sondern die gesetzlichen Maßnahmen zur Entschärfung des Natur- und Landschaftsschutzes sollten durch eine offensive Rhetorik sozusagen egalisiert werden: „Naturschutz ist elementarer Teil der Lösung für die bevorstehende Transformation; erforderlicher klimaneutraler Umbau von Energiewirtschaft, Verkehr, Landnutzung und Industrie; Naturschutz braucht mehr Fläche und mehr Qualität; natürlichen Klimaschutz stärken; Energiewende und Artenschutz gemeinsam voranbringen; Landnutzung naturverträglich gestalten; Biodiversitätsoffensive starten; Ausblick: Die Transformation als Booster für den Naturschutz nutzen!“

Damit wird dieser DNT mit seinen gut 1000 Beteiligten in die Geschichte eingehen als jener Naturschutztag, der vor den vermeintlichen Notwendigkeiten eines radikalen Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ziel einer weitgehenden Energieautonomie Deutschlands still zurückgewichen ist, die Maßnahmen akzeptiert und im Gegenzug in die Präsentation eines gewaltigen Kompendiums an Naturschutzthemen und Vorträgen geflüchtet ist – die alle fraglos wichtig und richtig sind. Aber ein DNT, der sich auf der Tagung nicht offen der Rücknahme von Natur- und Landschaftsschutz durch die reale Entwicklung im Lande stellt und der darauf verzichtet, dass eine entsprechende Erklärung zum Natur- und Landschaftsschutz erst am Ende der Tagung, also erst nach einer ausführlichen Diskussion und Bewertung, abgegeben wird, ist eine demokratische Farce.
 

Wo war die Presse? Dieser vorauseilende Gehorsam gegenüber einer aktionistischen Politik ist auch deshalb möglich, da sich die Presse offensichtlich nicht um das Geschehen auf dem größten Treffen der amtlichen, verbandlichen und wissenschaftlichen Naturschützer in Deutschland nach mehreren Jahren der Abstinenz kümmert. Außer einer Ankündigung des Kongresses durch die dpa im Vorfeld, die von einigen Redaktionen online gestellt wurde, ist nichts gekommen! So fehlt der Öffentlichkeit das Gespür für die angespannte Lage, in die der Natur- und Landschaftsschutz durch die „Beschleunigung zum naturverträglichen Ausbau der Windenergie“ gekommen ist – mit dem Ergebnis, dass ganz Deutschland die (weitere) Umgestaltung der „Eigenart, Vielfalt und Schönheit“ ihrer Landschaft (BNatSchG) in einen industriell genutzten Raum zur Erzeugung von Energie souverän ignoriert!

Und so blieben auch die beiden jungen wissenschaftlichen Preisträger der Öffentlichkeit unbekannt, die den vom BBN gestifteten Wolfgang-Erz-Förderpreis erhalten haben: Dr. Marion Lang für ihre Promotionsarbeit über die „Wiederansiedelung gefährdeter Ackerwildpflenzen“ und Jörg Fabian Knufinke für seine Masterarbeit zum „Einfluss menschlicher Aktivitäten auf die Huftier-Nutzung von Querungshilfen“. Aber man vermisste auch parlamentarische Mandatsträger aus dem Bund, den Ländern und Kommunen, zumindest meldeten sie sich nicht zu Wort.
 

Live-Streams und Aufzeichnungen vom 36. DNT in Hannover: https://www.deutscher-naturschutztag.de/live-stream

 

Zu den Vorträgen: Der DNT war geprägt durch ein gewaltiges Kompendium an Vorträgen in mehreren Foren. Man erlebte viele spannende Referate unter dem Eindruck, das meiste zu verpassen. Aber eine Besonderheit war augenfällig bei dem Versuch, möglichst viel mitzubekommen: Die Dramatik der verschiedenen planetaren Krisen war in vielen Referaten die Basis, vor der die wissenschaftlichen Anstrengungen der Referierenden ihre Begründung fanden.

Viele Referenten zeigten das Kreisdiagramm zu den „planetaren Grenzen“ von Rockström (2009), Steffen (2015) u.a. Autoren. Da diese Graphik bei all ihrer Eindrücklichkeit aber auch ihre Tücken hat, soll sie hier kurz vorgestellt und auch erläutert werden – sozusagen als Dienstleistung an alle, denen die Graphik in ihrer Aussage etwas inkonsistent vorgekommen ist bzw. vorkommt. Das „Konzept der planetaren Grenzen“ macht neun Prozesse und Systeme für die Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Erde verantwortlich: Klimawandel, Intaktheit der Biosphäre, Landnutzungsänderung, Süßwasserverbrauch, Biogeochemische Kreisläufe, Versauerung der Ozeane, Atmosphärischer Aerosolgehalt, Ozonabbau in der Stratosphäre, neue gefährliche Substanzen.

Konzept der planetaren Grenzen, hier die Version von Wang-Erlandsson et al., 2022; grün: der sichere Handlungsraum; außen folgt die Unsicherheitszone (gelb bzw. orange), rot: die Hochrisikozone. Die globale Sicherheitsgrenze ist durch den gestrichelten Kreis markiert, grau sind diejenigen Prozesse markiert, „für die globale Sicherheitsgrenzen noch nicht quantitativ definiert werden können“.


Sechs der neun planetaren Grenzen sind demnach bereits überschritten – aber erstaunlicher Weise nicht beim Klimawandel! Diese Darstellung des Klimawandels irritiert und macht die Graphik eigentlich wertlos, denn es schaut so aus, als hätte er zwar den grünen sicheren Handlungsraum schon überschritten, bewegt sich aber noch im „gelben“ Bereich – alles halb so wild also!? Mitnichten – man muss die Parameter kennen, die die Graphik abbildet: In Steffen et al. (2015): Planetary boundaries: Guiding human development on a changing plane (https://www.science.org/doi/10.1126/science.1259855) werden die Parameter für diese Darstellung präzisiert: Es handelt sich um den „Aktuellen Stand der Kontrollvariablen“, beim Klimawandel ist es das CO2. Steffen et al. definieren 2015 den „gelben Bereich“, also die „Unsicherheitszone“ für das CO2 in den Grenzen von 350-450 ppm. Innerhalb dieser Grenzen vermutet die Wissenschaft, ist der Klimawandel beherrschbar. 2015 betrug das CO2 in der Atmosphäre 399 ppm, jetzt, 8 Jahre später, liegt es bei 420 ppm. Nimmt man einen linearen Anstieg, dann wäre in 12 Jahren die Grenze zur Hochrisikozone überschritten. Alle Anstrengungen gegen die Klimakrise orientieren sich an dieser Grenzlinie. Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass der CO2-Eintrag in die Atmosphäre mittelfristig sinkt, kann man davon ausgehen, dass wir Ende der 2030er-Jahre in die Hochrisikozoen steuern – diese Perspektive bestimmt die Dramatik des jetzigen Klimadiskurses. Nimmt man aber wie Steffen et al. den aktuellen Wert des CO2, dann wird diese Dramatik nicht abgebildet. Das heißt also, um das „Konzept der Planetaren Grenzen“ wirklich verstehen und bewerten zu können, und das gilt nicht nur für den Klimawandel, sondern für alle Segmente, muss man dessen wissenschaftlichen Annahmen kennen. Ist das nicht der Fall – und das ist es meistens, wenn mit dieser Graphik das Publikum auf einen Vortrag eingestimmt werden soll, dann bleibt nur ein plakativer Eindruck übrig. Dieser wirkt sofort irritierend, wenn man sich das Tableau genauer anschaut und das „Risiko“ des Klimawandels mit dem der „Biosphere Integrity“ vergleicht: Da klaffen Welten auseinander. Man sieht der Graphik auf Basis der aktuellen Werte eben nicht an, dass es mit dem Climate Change demnächst auch sehr „rot“ werden wird.

 

Zur Geschichte des DNT: Der erste DNT fand 1925 in München statt, der letzte in Bayern vor 22 Jahren in Bamberg (https://www.deutscher-naturschutztag.de/der-dnt/dnt-geschichte). Die Abhaltung eines DNT wieder einmal in Bayern ist demnach überfällig. Der VzSB hat den Gremien vorgeschlagen, den DNT zum 100. Jubiläum im Jahre 2025 in München stattfinden zu lassen. 2024 wird der DNT in Saarbrücken stattfinden.

Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags billigt Veräußerung des historischen Forsthauses Valepp im Wege des Erbbaurechts

(20.07.2022) Der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags hat am 19.07.2022 dem Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem privaten Investorenduo "Rabl/Neuer" mit Maßgaben insbesondere zum Verkehrskonzept zugestimmt. Damit geht das historische Forsthaus und die Verantwortung für seine Erhaltung und seine traditionelle Nutzung vom Freistaat Bayern auf die privaten Investoren über. Die Verbindlichkeit des von den Investoren zugesagten Bewirtschaftungskonzeptes wurde durch Maßgaben zum Verkehrskonzept und Sicherungsauflagen erhöht.

Die vom Landesverein für Heimatpflege, dem BUND Naturschutz und dem VzSB eingereichte Petition vom 28.02.2022 (einschließlich der Ergänzung vom 24.06.2022) wurde in dieser Sitzung mitbehandelt. Hauptziel der Petition war, dass das Forsthaus im Eigentum des Freistaates oder einer gemeinnützigen Institution verbleibt, um der aus der Tradition der Bayerischen Staatsforstverwaltung resultierenden Verantwortung gerecht zu werden sowie die Erhaltung und traditionelle Nutzung des Forsthauses unabhängig von privaten wirtschaftlichen Interessen dauerhaft gewährleisten zu können. Die Position der Verbände wurde in der Sitzung, soweit sie öffentlich war, von deren Sprecher und Geschäftsführer des Landesvereins für Heimatpflege, Herrn Dr. Rudolf Neumaier, vertreten. Die zusätzlichen Maßgaben zur Sicherung der Einhaltung des von den Investoren zugesagten Nutzungskonzeptes sind zu begrüßen, können aber erst abschließend beurteilt werden, wenn sie uns im Detail vorliegen.

Mit dem Besitzerwechsel ist nun der Weg frei für das eigentliche Genehmigungsverfahren, in dem auch die betroffenen öffentlichen Belange, die bislang nicht Gegenstand der Betrachtung waren, geprüft werden müssen. Das Forsthaus liegt in der strengen Schutzzone C des Alpenplans, im FFH- und Europäischen Vogelschutzgebiet "Mangfallgebirge" sowie im Landschaftsschutzgebiet "Rotwand". In den notwendigen Fachgutachten (z. B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) muss nun geklärt werden, ob die vorgesehene Nutzung mit diesen Vorgaben vereinbar ist. Wir werden diesen Prozess aufmerksam begleiten.

 

Pressemeldungen zum Thema:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/schliersee-forsthaus-valepp-manuel-neuer-pacht-1.5624132

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415/forsthaus-valepp-manuel-neuer-johannes-rabl-petition-landtag-ilse-aigner-91677067.html

 

VzSB-Exkursion am 26. Juni 2022 im Nationalpark Berchtesgaden

Bei strahlendem Sonnenschein und hochsommerlichen Temperaturen traf sich die Exkursionsgruppe an der Nationalpark-Informationsstelle Klausbachhaus, wo sie von Dr. Roland Baier, Leiter der Nationalparkverwaltung, begrüßt wurde. Mit dabei war auch sein Vor-Vorgänger Dr. Hubert Zierl, der den Nationalpark von seiner Gründung im Jahr 1978 ab bis 2001 leitete und vor vielen Jahren schon einmal eine VzSB-Exkursion im Ofental geführt hatte.

 

Zunächst gab uns Dr. Roland Baier einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung, die Ziele und räumliche Aufteilung des Nationalparks sowie laufende Forschungen. Über die Weideflächen im Klausbachtal ging es dann an den Fuß des Hochkalters in Richtung Ofental, wo wir in engem Nebeneinander die ehemaligen Windwurfflächen der Stürme Wiebke (1990) und Kyrill (2007) zu sehen bekamen. Die damaligen Fichtenmonokulturen hatten nicht nur unter den Stürmen zu leiden, sondern auch unter dem nachfolgenden Borkenkäferbefall. Begleitet von wissenschaftlicher Dokumentation hatte man sich jedoch entschlossen, nicht einzugreifen, sondern die natürliche Dynamik zuzulassen (Prozessschutz).

 

Je nachdem, wie lange das Schadereignis zurückliegt, hat sich hier mittlerweile ein artenreicher Bergmischwald entwickelt, der sich deutlich vom noch verbliebenen Fichtenbestand unterscheidet. Aus diesen Erkenntnissen heraus wird seither in dieser Zone bei Borkenkäferbefall nicht mehr eingegriffen, sondern in den entstehenden Lücken die natürliche Dynamik und Waldentwicklung zugelassen.

Söllbachaualm ("Saurüsselalm"): Landratsamt setzt die rechtlichen Hinweise des Bauministeriums nicht um. Der VzSB erhebt zum ersten Mal Klage als anerkannter Naturschutzverband. Verwaltungsgericht München hat am 17.06.2022 entschieden.

(20.06.2022) Die Auseinandersetzungen um die Umwandlung der idyllisch und einsam gelegenen Söllbachaualm in eine Ausflugsgaststätte mit gehobenen gastronomischen Niveau halten weiter an (wir berichteten über die Vorgeschichte):

 

Nachdem das Landratsamt (LRA) Miesbach weder die rechtlichen Hinweise des Bauministeriums aufgrund unserer Eingabe an die zuständigen Ministerien umgesetzt, noch die eigenen Auflagen (Beschränkung auf Abgabe einfacher/almüblicher Speisen) durchgesetzt hat und auch nicht gegen die vielen Schwarzbaumaßnahmen angemessen eingeschritten ist, hat der VzSB zum ersten Mal in seiner Vereinsgeschichte beschlossen, gegen diese Mißstände im Klageweg vorzugehen. Der VzSB arbeitet hier eng mit der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal zusammen, die den VzSB engagiert unterstützt.

 

Der von Pannen begleitete Augenschein des erstinstanzlichen Gerichts (der VzSB und seine Anwältin wurden nicht von einer Terminverlegung verständigt) und die anschließende mündliche Verhandlung fanden am 15.06.2022 statt, das Urteil (Tenor) wurde am 17.06.2022 verkündet. Leider ist der VzSB in der Hauptsache nicht erfolgreich gewesen, da sich das Gericht der äußerst weiten Auslegung des § 35 BauGB durch das LRA im Ergebnis weitgehend angeschlossen hat.

 

Allerdings hat der VzSB wichtige Teilerfolge erzielt, weil das Gericht die Erlaubnis für private Feiern des Eigentümers aufgehoben und die umgehende Beseitigung festgestellter Schwarzbauten (Tanzboden, Markise) gefordert hat. Sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, wird über die Einlegung von Rechtsmitteln zu entscheiden sein. Maßgeblich wird dabei insbesondere sein, ob von der Entscheidung eine Präzidenzfallwirkung für andere vergleichbare Vorhaben ausgeht. Im Einzelnen hierzu unsere Pressemitteilung vom 20.06.2022.

 

Einen faden Beigeschmack hat die Angelegenheit durch eine unsägliche Pressemitteilung des LRA Miesbach erhalten. Hier wird in absurder Weise versucht, den VzSB für rechtliche Unsicherheiten bei Landschaftsschutzgebieten verantwortlich zu machen, die durch handwerkliche Fehler des LRA entstanden sind, Das stellt die Dinge auf den Kopf und führt zu einer unnötigen und völlig überzogenen Eskalation der Auseinandersetzung. Einzelheiten auch hierzu in unserer Pressemitteilung.

 

Presseecho:

https://tegernseerstimme.de/sauruesselalm-todesstoss-fuer-landschaftsschutzgebiete/

https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/bad-wiessee-ort95312/wichtiger-teilerfolg-das-sind-die-reaktionen-aufs-sauruesselalm-urteil-91616349.html

https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/bad-wiessee-ort95312/sauruesselalm-schlechte-aussichten-fuer-klage-erfolg-91613404.html

 

VzSB-Exkursion am 12. Juni 2022 am Wendelstein

Bei zwei VzSB-Veranstaltungen im Juni 2022 ging es um das Klimaforschungsprojekt BAYSICS, bei dem jede/r als Citizen Scientist mitmachen und die Baumgrenzen im Bergwald selbst erforschen kann. Am 1. Juni stellte Dr. Sabine Rösler das Projekt in einem Online-Vortrag vor (Video in unserer Mediathek), am 12. Juni ging es dann auf den Wendelstein.

 

Bei Traumwetter fuhr die Exkursionsgruppe mit der Seilbahn hinauf und stieg die letzten hundert Höhenmeter bis zum Gipfel (1.838m). Dort wurde gemeinsam diskutiert und erarbeitet, welche Baumarten auf dem Abstieg zu erwarten waren, wie sie sich unterscheiden und wie sich die Vegetation in den einzelnen Höhenstufen zusammensetzt. Direkt unterhalb der Gipfel-Plattform wurden dann gleich die für den Wendelstein höchsten Vorkommen von Latsche und Fichte notiert. Nach den Felspartien im Gipfelbereich ging die Suche nach den höchsten Vorkommen der einzelnen Baumarten weiter. Vogelbeere und Bergahorn wurden als nächste Arten gefunden, im Bereich der Wendelsteinalmen dann stattliche Buchen. Am Bergcafe Siglhof (wo es eine Stechpalme zu bewundern gibt) wurden dann bei einer gemütlichen Einkehr die einzelnen Funde diskutiert und in Relation zu den historischen Beobachtungen des Botanikers Otto Sendtner gesetzt - aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, als es rund 2° kälter als heute war.

 

Informationen zum Citizen Science-Projekt BAYSICS:

 

BAYSICS-Portal (dort auch kostenloser Download der App)
Analysetool "TreelinePredict": Simulation von Wärmegrenzen für gemeldete Bäume im BAYSICS-Portal

 

 

 

Saisonstart im Alpenpflanzengarten Vorderkaiserfelden

(18.04.2022) Seit Ostersonntag hat unser kleiner Botanische Garten im Kaisergebirge wieder seine Gartentür geöffnet (Infos zum Alpenpflanzengarten Vorderkaiserfelden).

 

 

Zur Zeit blühen die Primel-Arten um die Wette: hellgelb die Hohe Schlüsselblume oder Himmelschlüssel (Primula elatior) und die wild selten vorkommende Schaftlose Primel (Primula vulgaris) sowie rosa-violett die Clusius-Primel (Primula clusiana; in Bayern nur in den Berchtesgadener Alpen; Bild unten). Demnächst werden sich auch die leuchtend-gelben Blüten von Primula auricula dazugesellen, der Alpen-Aurikel oder dem "Gemsbleamerl".



 

VzSB lehnt den Erweiterungsbau des Bundespolizei-Trainingszentrums Kühroint im Nationalpark Berchtesgaden ab

(31.03.2022) In einer gemeinsamen Presseerklärung lehnen Verein zum Schutz der Bergwelt, Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz die Erweiterungspläne der Bundespolizei am Kührointhaus - im Watzmann-Massiv mitten im Nationalpark Berchtesgaden -  ab. Die Bundespolizei möchte ihr Trainingszentrum am Kührointhaus um einen Anbau erweitern. Zudem ist ein Leitungsbau für Wasser, Abwasser, Strom und Glasfaserkabel geplant. Nach der Nationalparkverordnung sind Neu- und Erweiterungsbauten innerhalb des Nationalparks verboten, weshalb das staatliche Bauamt Traunstein derzeit eine Befreiung des Verbots beantragt hat.

Es geht aber auch um die Nutzungsänderung: Dabei wenden sich die Umweltverbände nicht gegen die traditionelle Nutzung wie die Bergausbildung der Bundespolizei am Kührointhaus - diese Nutzung ist Teil der Nationalparkhistorie und soll erhalten werden. Doch eine Umwandlung des Unterkunftshauses zu einem multifunktionalen Trainings- und Tagungszentrum ist nicht akzeptabel.

Im Gebirgsnationalpark hat die einzigartige Natur und ihr Schutz Vorrang. Das Kührointhaus liegt nicht nur im Gebirgsnationalpark Berchtesgaden, sondern auch im Biosphärenreservat Berchtesgaden, sowie in nach Natura 2000 europarechtlich geschützten Gebieten.

Zur Pressemitteilung

Neue VzSB-Geschäftsstellenleiterin

(29.03.2022) Es gibt einen Wechsel in der Geschäftsstellenleitung. Rebecca Seeberg wird uns verlassen und übergibt die Leitung zum 1. April an Ihre Nachfolgerin Anne Bschorer. Die studierte Umweltwissenschaftlerin wohnt in Wolfratshausen, ist sehr gerne in den Bergen unterwegs und freut sich auf ihre neuen Aufgaben.

 

Auf Grund des Wechsels ist die Geschäftsstelle vom 1. April bis 30. Juni 2022 nur freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Sprechen Sie bitte in den anderen Zeiten Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns dann baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Trauer um Dr. Georg Meister

Am 2. März 2022 ist Forstdirektor a.D. Dr. Georg Meister nach langer Krankheit im Alter von 92 Jahren verstorben. Dr. Meister ist im Jahr 1960 in die Bayerische Staatsforstverwaltung eingetreten und war zuletzt von 1978 bis zu seiner Pensionierung 1994 Leiter des Hochgebirgsforstamtes Bad Reichenhall. Ab 1973 leistete er die ersten Planungen für den Nationalpark Berchtesgaden und gilt daher als "Gründervater" des 1978 offiziell eingerichteten Nationalparks. Als Pionier der Schutzwaldsanierung hat er sich stets für einen naturnahen Waldbau und eine waldverträgliche Jagd eingesetzt. Er ist Mitinitiator des Ökologischen Jagdvereins Bayern. Als Vortragsredner und Autor von naturschutzfachlichen, forst- und jagdpolitischen Büchern hat er sich weit über die Forstpartie hinaus einen Namen gemacht.

 

Für seine besonderen Verdienste um den Bergwald, den alpinen Tourismus und sein überzeugendes Handeln nach der Maxime des „Tun und Unterlassens“ wurde Dr. Georg Meister auf Vorschlag des VzSB im Jahr 2019 der Deutsche Alpenpreis von der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA Deutschland verliehen (Bild siehe unten).
Begründung sowie Laudatio von Landtagspräsident a.D. Alois Glück im VzSB-Jahrbuch 2020

 

Sein erster Beitrag im VzSB-Jahrbuch ist bereits 1971 erschienen ("Erholung im Gebirgswald"). Danach war Dr. Meister über lange Jahre im VzSB-Vorstand als Schriftführer (1972-1987) und als Jahrbuch-Schriftleiter (1972-1988) tätig.

 

Mit Dr. Georg Meister verlieren wir einen engagierten und fachkundigen Hüter des Bergwalds. Wir werden ihm ein dankbares und ehrendes Gedenken bewahren.


Petition: Das historische Forsthaus Valepp nicht an Investor veräußern!

(01.03.2022) Der Verein zum Schutz der Bergwelt hat eine Petition initiiert, die am 1.3.2022 gemeinsam mit dem BUND Naturschutz in Bayerm und dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege an den Bayerischen Landtag gerichtet wurde. Darin wenden wir uns gegen die geplante Übertragung des historischen Forsthauses Valepp (Markt Schliersee) im Erbbaurecht an einen privaten Investor und Gaststättenbetreiber.

 

Das Forsthaus Valepp befindet sich im Besitz der Bayerischen Staatsforsten und war bisher an einen örtlichen Gastwirt verpachtet, der es in der Sommersaison als besonders bei Wanderern, Radfahrern und sonstigen Erholungssuchenden beliebte Gastwirtschaft betrieben hat. Nach dem altersbedingten Rückzug des Pächters steht das Forsthaus nunmehr seit Jahren leer.

 

Die Valepp stellt ein landschaftlich und historisch einmaliges Juwel dar, das durch das denkmalgeschützte Ensemble, Forsthaus, Klausenhaus und Kapelle „Maria Hilf“ hervorsticht. Das Forsthaus ist als landschaftsprägendes Baudenkmal in die bayerische Denkmalliste eingetragen (Az. D-1-82-131- 69). Es liegt weit ab von jeder Besiedelung in der Zone C des Alpenplans des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) im Kerngebiet des Mangfallgebirges sowie im Landschaftsschutzgebiet „Rotwand“. Das fragliche Gebiet ist damit ökologisch wie landschaftlich von herausragender Bedeutung. Das Forsthaus ist - im Sommer auch mit PKW - über eine rd. 11 km lange Mautstraße von Enterrottach/Monialm/Gemeinde Rottach-Egern und über eine rd. 7 km lange und seit 1984 für den PKW-Verkehr gesperrte, ehemalige Mautstraße von Spitzingsee/Markt Schliersee zu erreichen. Die Geschichte der Valepp geht bis ins 11. Jahrhundert zurück (das Hochstift Freising erwähnte die Valepp 1078 als „Wideppe“ und das Kloster Scheyern gründete 1539 die Alpe „Valldep“). Im Jahre 1504 wurde dort eine große Klause aus Holz gebaut, die es erstmals ermöglichte, in den Tälern der Roten - und Weißen Valepp Holz einzuschlagen und über die Brandenburger Ache ins Inntal zu triften. Das Kloster Scheyern als Eigentümerin von Grund und Boden hatte dazu die Erlaubnis erteilt. Zu dieser Zeit gehörte Tirol noch zu Bayern und die zuständige Forstverwaltung hatte ihren Sitz in Brixlegg im Inntal. Im Jahre 1752 wurde die Bayerische Staatsforstverwaltung gegründet. Neben ihrem Auftrag zur Bewirtschaftung der Wälder des Freistaates Bayern gehörte selbstverständlich die Bewirtschaftung und Erhaltung der damit verbundenen Immobilien und Liegenschaften. So auch geschehen mit dem nach der Triftperiode 1841 erbauten Forsthaus Valepp, das als Forstdienststelle und als Unterkunftshaus (genannt „Hospiz“) für das Forst- und Jagdpersonal diente.

 

Unseres Erachtens ist es Aufgabe des Freistaates Bayern und damit auch Aufgabe seines Vollzugbeauftragten, den Bayerischen Staatsforsten, das Kulturgut Wald und die darin befindlichen Kulturdenkmäler bestmöglich zu erhalten und zu pflegen. Es muss nach Wegen gesucht werden, die staatliche oder eine gleichwertige (z. B. Stiftung) Verfügungsbefugnis über das historische Forsthaus zu erhalten und die ursprüngliche Zweckbestimmung als traditionelle saisonale Gaststätte für den örtlichen Bedarf von Wanderern und sonstigen Erholungssuchenden zu gewährleisten. Als Beispiel könnte hierzu die Übernahme eines historischen Gasthofes durch die landeskulturelle Stiftung Kulturerbe Bayern in der Gemeinde Schleching dienen.

 

In unserer Petition bitten wir daher den Bayerischen Landtag, die Bayerische Staatsregierung aufzufordern, dass

• das Denkmal Forsthaus Valepp umgehend wieder in seinem ursprünglichen Zustand hergestellt wird,
• das Gebäude im uneingeschränkten Eigentum des Freistaates Bayern bleibt,
• nur eine traditionelle, saisonale Bewirtschaftung zur Versorgung der Besucher der Valepp eingerichtet wird, die zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem Pendelbus dorthin kommen (vergleichbar mit der Bewirtschaftung einer Berghütte).

 

t-online, 7.3.22: Forsthaus Neuer
Miesbacher Merkur, 1.3.22: „Forsthaus Valepp: Mit einer Petition gegen Manuel Neuers Pläne - Staatsforsten „verwundert“ “
Tegernseer Stimme, 1.3.22: „Petition gegen Vorgehen der Bayerischen Staatsforsten - „Die Valepp muss abgelegen bleiben!“ “
Süddeutsche Zeitung, 1.3.22: „Forstwirtschaft - Schliersee:Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben“

Oberbayerisches Volksblatt, 1.3.22:„Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben“
Nürnberger Nachrichten, 1,3.22: „Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben“
Traunsteiner Tagblatt, 1.3.22: „Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben“
Berchtesgadener Anzeiger, 1.3.22: „Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben“
Abendzeitung, 1.3.22: „Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben“
Augsburger Allgemeine, 1.3.22: „Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben“
Miesbacher Merkur, 1.3.22: "Petition: Historisches Forsthaus Valepp nicht weggeben"
tz München, 26.2.22: Forsthaus Valepp: Naturschützer fürchten Hotspot im Schutzgebiet - Neuer als Interessent bestätigt

 

„Made in Green Germany“ – Eine Analyse der Energiepolitik der neuen Bundesregierung

(26.01.2022) Die Bundesregierung spricht im Koalitionsvertrag 2021-2025 von ihrer „Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“. Der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck plant eine Kaskade von Planungsbeschleunigungsmaßnahmen und spricht gleichzeitig davon, „das Antlitz des Landes“ beziehungsweise „das Antlitz der Heimat“ werde sich verändern. Das sei aber alternativlos und deshalb müssten wir mit „Stolz und Veränderungspatriotismus“, oder auch „Ökopatriotismus“ dies alles aushalten beziehungsweise schicksalshaft hinnehmen. Nur so könne der Beitrag Deutschlands zum Pariser 1,5°-Ziel geleistet und Deutschland seiner Stellung als Energiewendeweltmeister gerecht werden.

 

Wir sehen das anders: Früh schon sind mit dem Konzept der Energieautonomie und der Scheu vor einem globalen Weltmarkt für klimaneutrale Energien Weichen falsch gestellt worden, siehe unseren Jahrbuchbeitrag 2021 „Der verstellte Horizont“. Und nun analysieren wir in dem Online-Beitrag „Made in Green Germany“, wie die neue Bundesregierung den Industriestandort Deutschland zur Avantgarde eines neuen grünen Geschäfts- und Wachstumsmodells machen will, dessen Verbrauch an klimaneutraler Energie nur ein globaler Energiemarkt bereit stellen könnte – den es aber nicht gibt.

 

Diese Weichenstellung wird sich für Deutschland die nächsten Jahre nicht korrigieren lassen. Umso wichtiger wird es, die damit unweigerlich verbundenen Kollateralschäden an Natur und Landschaft im Lande abzufangen und einzuhegen. Dazu wird es immer dringlicher, dass der Umwelt- und Naturschutz, ob in Politik oder den Verbänden, die Rolle des Promoters der Energiewende aufgibt und wieder zurückkehrt zu den eigentlichen Aufgaben: Die kritische Begleitung der Transformation des industriellen Systems von den fossilen zu den klimaneutralen Energien. Nur so kann Schlimmes verhindert werden.

Jahrbuch 2021

(23.12.2021) Das Jahrbuch 2021 des VzSB ist erschienen.

 

Im zweiten Jahr der Covid-19-Pandemie spricht der Münchner Soziologe Armin Nassehi vom „Unbehagen“, das eine „überforderte Gesellschaft“ ergriffen habe. Aber der „permanente Krisenmodus ist auch ihre Stärke“. Wir sehen es als unsere Stärke, zum Schutz der Bergwelt genau hinzuschauen, Ungereimtes beim Namen zu nennen, Lösungsvorschläge zu diskutieren und Schäden abzuwenden.

 

Im Fokus unseres Jahrbuchs stehen heuer die Obere Isar - da mit der Neukonzessionierung des Walchenseekraftwerks neue Optionen aufscheinen, die Dolomiten - denen der UNESCO-Welterbestatus gesteigerte Attraktion und damit neue Begehrlichkeiten beschert hat, und das Land Tirol - das der Bergwelt mit immer neuen Fortschreibungen des „Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramms (TSSP)“ keine Ruhe lässt. Positives lässt sich berichten vom Berchtesgadener Nationalpark, wo junge Neugierige mit Wissenschaftlern ins Gespräch kommen und wo die Rückkehr des Bartgeiers freudig begrüßt wird. Am Geigelstein wird die Erfolgsgeschichte des Naturschutzgebiets studiert – nicht ohne den Wermutstropfen eines Rückgangs der Beweidung und damit einhergehenden Artenverlustes. Und im Garmisch-Partenkirchener Raum werden wir Zeuge, wie sich Fläche und Dichte des Waldes im kalkalpinen Bereich und im Flysch verändert haben. Ganz den Krisen wiederum widmen sich die Beiträge zur Pandemie „Bietet Corona die Chance, die Weichen neu zustellen?“ und zum Klima: Im „Verstellten Horizont“ kommt die Idee der Energieautonomie in der Energiewende auf den Prüfstand. Zweifellos mit Unbehagen verfolgen viele die Entwicklung der Sportart Mountainbiken auf den schmalen Steigen gerade im Gebirge. Hier befasst sich der Artikel im Jahrbuch mit den rechtlichen Vorgaben, mit denen die Bayerische Verfassung und das Bayerische Naturschutzgesetz das Betreten und auch das Befahren der freien Natur garantieren, zum Schutz von Natur und Landschaft aber auch klare Grenzen ziehen.

 

Sie können das Jahrbuch zum Preis von Euro 25,00 bei der Geschäftsstelle des Vereins bestellen. Für unsere Mitglieder ist das Jahrbuch im Beitrag inbegriffen.

Söllbachaualm / "Saurüsselalm": Bauministerium reagiert auf den Brief von Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) und VzSB mit kritischen Fragen an das LRA Miesbach. Gaststätte begeht unbeeindruckt davon ihr "Opening" am 16.12.2021

(22.12.2021) Der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) und die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal e.V. (SGT) haben sich im September diesen Jahres gemeinsam an das Bayerische Bau-, Landwirtschafts- und an das Umweltministerium gewendet, um die Umwandlung der idyllisch und einsam gelegenen Söllbachalm im Söllbachtal bei Bad Wiessee/Lkr. Miesbach in eine „Event-Location“ namens „Saurüsselalm“ zu verhindern, siehe den Eintrag vom 24.9.2021.

 

Ende November hat nun das Bauministerium im Namen aller angeschriebenen Ministerien Stellung bezogen und darin Kund getan, dass genau jene Begründungen vom Landratsamt Miesbach noch beizubringen wären, die die SGT und der VzSB als faktisch nicht vorhanden kritisiert hatten. Zitat aus der Stellungnahme des Ministeriums: „So ist beispielsweise noch nicht hinreichend deutlich geworden, dass es sich wirklich um einen so stark frequentierten Bereich handelt, der eine gastronomische Versorgung objektiv erforderlich macht und dafür insgesamt 240 Plätze vorgehalten werden müssen.“

 

Die Betreiber der neuen Location hat das wenig geschert. Am 16.12.2021 fand mit viel Tamtam das „Opening der Saurüsselalm“ statt. Näheres entnehmen Sie bitte der anhängenden Pressemitteilung, dem Brief des Bauministeriums an die SGT und den VzSB und einigen Artikeln aus der Presse:

 

Bad Wiessee: Ärger beim Opening auf der Saurüsselalm - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de)

https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/bad-wiessee-ort95312/neuer-protest-gegen-sauruesselalm-91181645.html

Ärger um neues Lokal in Bad Wiessee geht weiter | Abendzeitung München (abendzeitung-muenchen.de)

https://tegernseerstimme.de/plaene-fuer-sauruesselalm-stossen-auf-heftige-kritik/

Saurüsselalm bereit für Wanderer (merkur.de)

 

Initiative der DAV-Sektion Bayerland zur Verbesserung des Radtransports mit der Bahn

(07.12.21) Der VzSB unterstützt die DAV-Sektion Bayerland in ihrem Einsatz für die Verbesserung des Fahrradtransports mit der Bahn in die bayerischen Berge.

 

Der Naturschutzreferent der DAV-Sektion Bayerland, Nicholas Mailänder, wandte sich Ende Oktober 2021 mit einem Schreiben an den Bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber, an Verkehrsministerin Kerstin Schreyer sowie an Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Ausgehend von einer eigenen Erfahrung zeigt er darin anschaulich die stiefmütterliche Behandlung von Radfahrenden besonders bei den in die Gebirgstäler führenden Stichbahnen auf und bringt konkrete Verbesserungsvorschläge. Die federführende Beantwortung des Schreibens liegt, wie mittlerweile mitgeteilt wurde, beim Verkehrsministerium.

                                     

Insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel ist es Zeit, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Die Initiative der DAV-Sektion Bayerland ist deshalb aus der Sicht des VzSB sehr zu begrüßen.

 

Von der Söllbachaualm zur „Saurüsselalm“ - Wem gehört das Tegernseer Tal?

(24.9.2021) Der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) und die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal e.V. (SGT) wenden sich gemeinsam an das Bayerische Bau-, Landwirtschafts- und an das Umweltministerium, um die Umwandlung einer idyllisch und einsam gelegenen Almhütte im Söllbachtal bei Bad Wiessee/Lkr. Miesbach in eine „Event-Location“ zu verhindern.

 

Die Söllbachaualm (927 m ü. NN) bei Bad Wiessee im Landkreis Miesbach ist eine bisher oberhalb des Söllbachtals idyllisch und einsam gelegene Alm jenseits der Touristenströme. Diese soll zu einer "Alm-Gaststätte" des gehobenen Niveaus namens "Saurüsselalm" ausgebaut werden, obwohl die rechtlichen Bedingungen dafür nicht gegeben sind: Eine Gaststättennutzung kann nur in bestimmten eng begrenzten Ausnahme- und Einzelfällen privilegiert sein, wenn dies wie z. B. bei Berghütten zur Versorgung der Erholungssuchenden notwendig ist oder es sich wie im Falle einer Alm um eine einer landwirtschaftlichen Nutzung untergeordneten Nutzung handelt.

 

Das Gegenteil ist bei der Söllbachaualm der Fall. Die Wege zur Alm sind bisher gar nicht ausgeschildert, der Touristenstrom führt weit entfernt daran vorbei. Das soll anders werden. Der Münchner Merkur/Tegernseer Zeitung vom 8.9.21 berichtet über das Projekt, dessen Ausbau voll im Gange ist:

 

»Wer hier einkehrt – es gibt 120 Plätze drinnen in einer Gaststube und einem gemütlichen Stüberl mit Holzofen und 120 draußen im Garten – bekommt alles, was er sich auf einer Alm eben wünscht, vom Obazdn über Suppen bis hin zum Kaiserschmarrn. „Und wenn er will auch ein Entrecôte“«

 

Das Landratsamt Miesbach geht bei der Genehmigung von anderen Voraussetzungen aus, so im zitierten Bericht:

 

»Da es sich um eine privilegierte Gaststätte zur Versorgung von Wanderern im Außenbereich handelt, ... [dürfen] lediglich einfache, zur Verpflegung von Wanderern erforderliche Speisen und Getränke verabreicht werden.«

 

Eine einfache Verköstigung also, für Wanderer, die es dort momentan noch gar nicht gibt!

 

Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal und der Verein zum Schutz der Bergwelt haben in einem ausführlichen Brief am 20.9.2021 die Staatsministerinnen Schreyer und Kaniber und Staatsminister Glauber über die genauen Umstände informiert, u.a. auch über eine dritte LKW-befahrbare Zuwegung (es existieren schon zwei) durch steilen, geologisch labilen Schutzwald und eine Furt über den Söllbach (Münchner Merkur/Tegernseer Zeitung vom 25.6.2021), die kürzlich ohne Genehmigung im Landschaftsschutzgebiet „Tegernsee und Umgebung“ und in der Zone B des Bayerischen Alpenplans gebaut worden sind.

 

In dem Schreiben fordern wir die Staatsminister auf, die rechtswidrig zustande gekommene Genehmigung wieder aufzuheben, die beabsichtigte Nutzung zu untersagen und den Rückbau der Eingriffe in das Gelände, also Weg und Furt, zu veranlassen.

 

In der Pressemitteilung vom 20.9.2021 haben wir die Presse über diesen Brief an die Staatsminister und über das vorausgegangene Schreiben an den Landrat von Miesbach vom 20.7.2021, die Antwort des Landratsamtes vom 20.8.2021 und mit einem Bild über den Umbau der Alm und einem Bild über den gerade entstehenden Tanzboden vor der Hütte informiert.

 

Die Presse hat bereits darauf reagiert:

 

https://tegernseerstimme.de/plaene-fuer-sauruesselalm-stossen-auf-heftige-kritik/

https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/bad-wiessee-ort95312/widerstand-gegen-neue-almwirtschaft-90997748.html

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/bad-wiessee-sauruesselalm-event-gastro-oder-wandererhuette-art-758122

Abendschau - Der Süden | 29.09.2021 : Weltherztag | Erdnüsse aus Niederbayern | Auf dem Einrad über die Alpen (br.de) (Bericht zur Saurüsselalm: Minute 00:13 - 03:55)

 

VzSB lehnt Ausbaupläne am Grünten ab

(19.10.21) In seiner Stellungnahme vom 18.10.21 bezieht der VzSB deutlich Position gegen die Ausbaupläne am Grünten. Von den Betreibern wurden u.a. eine komplett neue Grüntenbahn (auf neuer Trasse, 10er-Kabinenbahn), eine Ausweitung der Beschneiung (auf weitere 25 ha Fläche, Bau eines zusätzlichen Schneibeckens), der Neubau einer LKW-Straße (im Winter Nutzung als beschneite Rodelbahn) bis hinauf zur geplanten Gipfelstation, mehrere neue und überdimensionierte Gebäude, ein neuer Parkplatz im Tal und Maßnahmen an der (teilweise in der Schutzzone C des Alpenplans gelegenen) Trasse für den "Gipfellift" beantragt.

 

Fast alle dieser baulichen Maßnahmen - inklusive der erforderlichen Zufahrtsstraßen - sind in einem geologisch labilen Gebiet geplant. Der Grünten-Nordhang ist geologisch Molasse und wird in der amtlichen Georiskkarte als Risikogebiet eingestuft.

 

Für die neue Trasse der Grüntenbahn und die neue LKW-Straße/Rodelbahn sind Rodungen im Schutzwald erforderlich.

 

Mit der 10er-Kabinenbahn geht eine deutliche Kapazitätserhöhung einher, die das ohnehin schon von Overtourism beeinträchtigte Gebiet noch stärker schädigen wird. Zudem sind für Events nächtliche Seilbahnfahrten beantragt, die sich besonders störend auf die Tierwelt auswirken. Ebenfalls erhöht wird die Kapazität der Gastronomie.

 

Der bestehende "Gipfellift" (Schlepplift) liegt ohnehin bereits zu etwa einem Drittel in der Schutzzone C des Bayerischen Alpenplans, in der Verkehrsvorhaben (z.B. Erschließungsmaßnahmen wie Seilbahnen, Lifte, Pisten)  landesplanerisch unzulässig sind. Das gilt nicht nur für Neubau oder erhebliche Änderungen des Liftes, wie z.B. auch Beschneiungsanlagen und Pistenpräparierung, sondern auch für Kapazitätserweiterungen im Rahmen des Betriebs. Der obere Bereich des "Gipfellifts" liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des FFH-Gebiets "Grünten", ein Teil der Piste führt  sogar durch das FFH-Gebiet.

 

Die Grünten-Planung liegt in der Gebietskulisse der Alpenkonvention, so dass die gesetzlichen Vorgaben z.B. der Alpenkonventionsprotokolle: „Naturschutz und Landschaftspflege“, „Bergwald“, „Bodenschutz“, „Tourismus“ zu beachten sind. Zudem gelten die Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets, des Bayerischen Alpenplans und - neben den naturschutz- und waldschutzrechtlichen Bestimmungen - der Bergwaldbeschluss des Bayerischen Landtags von 1984.

 

Zur VzSB-Stellungnahme

Remmidemmi auf der Kampenwand - der VzSB protestiert

(06.08.2021) Seit 1957 befördert die Kampenwandseilbahn Besucher auf einen der markantesten Gipfel im Chiemgau. Die Kampenwandseilbahn GmbH möchte jetzt modernisieren. Die finale Entscheidung über den Bau liegt beim Landratsamt Rosenheim, das derzeit nach einer zweiten Auslegung der Bau- und Betriebsgenehmigung im Mai 2021 die eingegangenen Belange prüft.

 

Grundsätzlich steht der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) einer angemessenen und naturverträglichen Erneuerung der alten Vierer-Gondelbahn nicht im Wege. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich aber um betriebswirtschaftliche und technische Optimierungen – bei denen keine Rücksicht auf alpine Natur und Landschaft genommen wird. Mittels der geplanten 72 8er-Kabinen wird die Personenförderleistung um das 3,4-fache massiv erhöht: von aktuell 450 Personen/Std. auf 1.530 Personen/Std. Damit hat die neue Bahn eine Beförderungskapazität von über 12.000 Personen/Tag.

Um diesen Ausbau leisten zu können, sollen Seilbahnstützen ergänzt werden. Außerdem soll eine temporäre Materialseilbahn für die Zeit der Bauarbeiten errichtet werden. Dafür müssen Schutzwald- sowie geschützte Naturwaldflächen gerodet werden. Ganz abgesehen davon, dass im Kampenwandbereich die Protokolle der Alpenkonvention (u.a. das Bergwald- und Bodenschutzprotokoll) gelten, sind Eingriffe, die Erdrutsche und Lawinen begünstigen, mit Blick auf den Klimawandel (und die Starkregenereignisse der vergangenen Wochen) zu unterlassen. Schutzwald ist an Ort und Stelle zu erhalten, er lässt sich faktisch nicht ausgleichen.

 

Der VzSB befürchtet, dass im Bereich der Bergstation eine Halligalli-Location entsteht, in der die Restaurants länger offen haben dürfen als im Tal. Für ca. 200 Tage pro Jahr sind sogenannte „Sonderfahrten“ beantragt. Die Bahn soll dann, wie im „Neuerlichen Änderungsantrag der Kampenwandseilbahn vom 14.2.21“ beschrieben, bis weit nach Mitternacht laufen. Das bedeutet Lärm und Unruhe für Tiere im Kampenwandbereich. Aus Sicht des VzSB handelt es sich bei diesen im Nachhinein noch beantragten „Sonderfahrten“ um eine Erweiterung ohne Maß und Ziel sowie faktisch eine Bedrohung für die alpine Bergwelt.

 

Auch für den Luftkurort Aschau i. Chiemgau bedeutet die in dieser Größenordnung umgestaltete Bahn eine massive Belastung: Mit der kürzlich gestarteten Petition „Rettet die Kampenwand“ macht eine Bürgerinitiative aus Aschau i. Chiemgau auf den befürchteten Besucheransturm und das erhöhte Verkehrsaufkommen im Priental zu und von der Talstation aufmerksam. Wir wollen „Entschleunigung, statt Beschleunigung“, fordern sie. Die Erhöhung der Seilbahnförderkapazität steht außerdem in keinerlei Verhältnis zur nicht ausreichenden Parkplatz-Erschließung im Bereich der Talstation.

 

Der VzSB sieht Handlungsbedarf und stellt sich dem Erschließungsdruck entgegen, dem der Alpenraum immer mehr ausgesetzt ist. Am 5. Januar 2017 erging die Genehmigung vom Landratsamt Rosenheim für den Neubau der kuppelbaren 8er Kabinenbahn. Durch zwei Änderungsanträge der Kampenwandseilbahn GmbH im August 2020 und im Februar 2021 kam es zu einer erneuten Auslegung des Projekts. Aufgrund der neuen Tatsachen hält es der VzSB für zwingend erforderlich, dass auch die schon erteilte Kampenwandbahn-Genehmigung von 2017 nach Art 48 bzw. 49. BayVwVfG überprüft und rechtlich neu bewertet wird.

Der VzSB lehnt den Neubau in ausführlichen Stellungnahmen (18.12.2020, 28.06.2021) entschieden ab.

 

BR-Beitrag vom 13. August "Partygipfel Kampenwand? Kritik an neuem Seilbahnkonzept" 

 

Am 4. August berichtete auch die Süddeutsche Zeitung über den "Partygipfel Kampenwand"

 

Unter anderem wird das "Remmidemmi auf der Kampenwand" auch in der aktuellen Herbstausgabe Nr. 42 der Zeitschrift MUH thematisiert. 

Mitgliederversammlung 2021 am 23.10.2021

(12.10.2021) Die Mitgliederversammlung des VzSB 2021 findet statt:

 

am 23.10.2021 von 10.00 bis 12:00 Uhr in Präsenz*).

 

Achtung: Ein neuer Veranstaltungsort!

 

Das Alpine Museum auf der Praterinsel, in dem wir traditionell unsere Versammlungen abgehalten haben, wird renoviert. Deshalb mussten wir einen anderen Veranstaltungsort wählen:

 

EineWeltHaus (großer Saal)

Schwanthalerstraße 80

80336 München

 

Im Anschluss an die Versammlung wird Rudi Erlacher ab ca. 12:30 Uhr einen Vortrag halten mit dem Titel: „Das Aufklärungsparadox im Naturschutz“

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

*) Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Mitgliederversammlung und am Vortrag nur nach den am 23.10.2021 geltenden Covid-19-Regeln möglich sein wird. Auf der Veranstaltung gilt 3G. Die Nachweise werden beim Eintritt überprüft.

Um die geltenden Hygiene- sowie Abstandsregelungen einhalten zu können, bitten wir die Mitglieder um Anmeldung sowie auf die Begleitung von Gästen zu verzichten.  

Geführte Wanderung am 24.10.21 am Herzogstand: Mit der BAYSICS-App zur Klimaforschung in den Bayerischen Alpen beitragen

(11.10.2021) Dr. Sabine Rösler, Erste Vorsitzende des VzSB, bearbeitet an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf ein Klimaforschungsprojekt zu Baumgrenzen. Ziel ist, die aktuellen oberen Höhengrenzen von insgesamt 23 Baumarten in den Bayerischen Alpen möglichst genau zu erfassen. Und um sie dann mit historischen Daten (Sendtner 1854) zu vergleichen, als es am Ende der sogenannten "Kleinen Eiszeit" durchschnittlich fast 2°C kälter war als heute. Dabei geht es sowohl um Vorposten oberhalb der Waldgrenze als auch um Baumarten, die bereits in der Bergwaldstufe an ihr Höhenlimit geraten, wie z.B. Buche und Tanne.

 

Bei diesem Citizen Science-Projekt kann jede/r mitmachen und besonders hochgelegene Baum-Exemplare (mit Foto) im BAYSICS-Portal melden. Oder gleich beim Wandern mit der App am Smartphone kartieren: Dazu die kostenlose Web-App (am besten mit Chrome oder Safari) herunterladen. Bitte beachten, dass beim Kartieren die "Standort"-Kennung aktiviert ist, in Gegenden mit instabilem Mobilfunknetz am besten auch der "Flugmodus" (beides unter "Einstellungen" am Smartphone).

 

Machen Sie mit - wir brauchen möglichst viele Daten!

 

Anschauliches zur BAYSICS-App finden Sie auch in diesem BR-Film, der Anfang Oktober 2021 bei einer geführten Wanderung am Hochgrat (Nagelfluhkette) gedreht wurde.

 

Die nächste geführte BAYSICS-Wanderung findet am 24.10.21 am Herzogstand statt - Anmeldung und weitere Infos bei Sabine Rösler.

 

Artikel zu BAYSICS im Jahrbuch 2020

 

Umzug der Geschäftsstelle

(28.5.2021) Die Geschäftsstelle des Verein zum Schutz der Bergwelt ist umgezogen. Die Postanschrift lautet ab sofort:

Verein zum Schutz der Bergwelt
Anni-Albers-Str. 7
80807 München

Telefonisch ist der Verein jetzt unter der Nummer 089 - 14003 649 zu erreichen.

Der VzSB protestiert gegen die Erweiterung des Steinbruchs Nußdorf/Inn

(06.08.2021) Das Südbayerische Portland-Zementwerk Rohrdorf hat nach dem u.g. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von 2018 beantragt, den 1961 erstmals mit einer Sichtschutzmauer genehmigten Steinbruch Nußdorf-Überfilzen (Folgegenehmigungen 1980, 1994, 1996) zum Abbau von weiteren 10 Millionen Tonnen Stein zu erweitern. Derzeit ist dort oberhalb der Höhenlinie 758 m der Gesteinsabbau durch den Hängebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.05.2018 gestoppt.
 

Das große Steinbruch Nußdorf-Loch im Westhang des Heubergs ist entgegen der anfänglichen Genehmigung schon jetzt eine weithin sichtbare Beeinträchtigung der Berglandschaft Oberbayerns. Der VzSB lehnt in ausführlichen Stellungnahmen (28.06.2019, 20.04.2021, 14.05.2021) und Schreiben an das Bayer. Wirtschaftsministerium (14.05.2021) sowie an die Regierung von Oberbayern (14.05.2021 mit Forderung nach einem Raumordnungsverfahren) diese Erweiterungsplanung ab. Die Erweiterung würde die bisherige landschaftsästhetische Störwirkung erheblich verstärken. Die Planung greift in die Schutzzone C des bayerischen Alpenplans ein. Zudem betrifft sie den geschützten Bergwald und ein sog. potentielles Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, da dort der besonders geschützte Alpenbock (Rosalia alpina) nachgewiesen wurde.

 

Die BI „Rettet den Heuberg“ hat diesbezüglich am 14.05.2021 eine Landtagspetition eingereicht; die SPD-Landtagsfraktion hat das Thema am 21.05.2021 mit einer Pressemitteilung und einem Antrag aufgegriffen.

 

Im Umweltausschuss des Rosenheimer Kreistags wurde am 20.07.21 ein Antrag der Grünen zu einem neuen Raumordnungsverfahren mehrheitlich angenommen und wird nun weiter im Kreisausschuss und schließlich im Kreistag beschieden.
 

Fernsehbeitrag des quer-Magazins im BR zum Steinbruch vom 08.07.2021

Fernsehbeitrag zur Protestaktion vom 04.05.2021

Bericht auf der Homepage des DAV

Bericht auf der Homepage des BN  

SZ-Bericht vom 15.10.2021 zur Resolution des Kreistags

 


Foto: Thomas Wittwer, 2020

BR-Beitrag mit dem VzSB zu dealpinen Arten und Alpenschwemmlingen

Am 16. Mai 2021 um 17:45 Uhr wurde im BR-Fernsehen Schwaben & Altbayern ein Beitrag von Georg Bayerle gesendet, in dem es um alpine Arten im Alpenvorland geht. Dr. Sabine Rösler, Vorsitzende des VzSB, berichtete zusammen mit Dr. Thomas Schauer, warum u.a. der Stängellose Enzian nicht nur im Gebirge vorkommt und was es mit den sogenannten "Alpenschwemmlingen" an der Isar auf sich hat. Gedreht wurde in der Pupplinger Au, in der Botanischen Staatssammlung und auf der Garchinger Heide.

BR Fernsehbeitrag

BR-Rucksackradio (1:19:46)

Bericht von Georg Bayerle

 

 

Die Konzession für die Wasserkraftnutzung durch das Walchenseekraftwerk-System läuft zum 30. September 2030 aus. Deshalb fordern 13 Vereine und Verbände zukünftig einen besseren Schutz der Oberen Isar sowie ihrer Nebengewässer und Seen im Einzugsgebiet

(29.03.2021) Vor fast hundert Jahren ist das Walchenseekraftwerk in Betrieb genommen worden. Es war nicht nur eine der herausragensten Ingenieurleistungen der damaligen Zeit, zur Stromerzeugung wurde dabei insbesondere mit der Umleitung der Isar und des Rißbachs sowie der Nutzung des Walchensees als Speicherbecken auch massiv in eine einmalige Naturlandschaft eingegriffen. Ökologische Belange haben bei der Genehmigung wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Konzession für die Wasserkraftnutzung durch das Walchenseekraftwerk-System läuft nunmehr zum 30. September 2030 aus. Dies eröffnet die einmalige Chance, die ökologischen Belange vor dem Hintergrund der langjährigen Betriebserfahrungen und der bekannten Auswirkungen auf Natur und Landschaft endlich angemessen zur Geltung zu bringen. Insbesondere müssen dabei die Anforderungen der Natura 2000-Richtlinien sowie der Wasserrahmenrichtlinie der EU beachtet werden.

Das Wildflusssystem der Oberen Isar zwischen Mittenwald und dem Sylvensteinspeicher ist eines der naturschutzfachlich wertvollsten Gebiete Bayerns und Deutschlands. Das deutschlandweit einzige größere Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen LRT 3220 „Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation“, 3230 „Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica“, das in Oberbayern einzige Vorkommen des prioritären LRT 9430* „Montane und subalpine Bergspirkenwälder“ (*=prioritär auf Kalksubstrat) und über 200 Rote Liste-Arten machen dies deutlich. Dreizehn Vereine und Organisationen, darunter auch der VzSB, haben aus diesem Grund ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, um die ökologischen Belange gemeinsam und damit mit größtmöglichem Nachdruck zu vertreten. Das Positionspapier wurde am Montag, dem 29.3.2021, der Öffentlichkeit vorgestellt. Erstes wichtiges Ziel ist es, einen sog. offenen Planungsprozess zu erreichen, in den sich die beteiligten Verbände und Organisationen mit ihrem Wissen und ihrer Kompetenz von Beginn an einbringen können. Es geht bei der Nutzung der Wasserkraft um die Nutzung eines öffentlichen Gutes und das macht einen transparenten Planungs- und Entscheidungsprozess mit der Einbindung aller relevanten gesellschaftlichen Akteure unabdingbar.
 

Pressemitteilung Gemeinsame Position Konzessionierung Walchenseekraftwerk

Positionspapier Walchenseekraftwerk Kurzfassung

Positionspapier Walchensee Langfassung

Immer weniger Schnee in den Alpen

(26.03.2021) In einer länderübergreifenden Studie wurden erstmals Daten über die Entwicklung der Schneehöhen aus dem gesamten Alpenraum für den Zeitraum 1971 bis 2019 zusammengetragen und ausgewertet. Dabei wurde eine Abnahme der Schneehöhen im Winter (Dezember bis Februar) an 82 Prozent der Messtationen festgestellt, im Frühling (März bis Mai) sogar an 90 Prozent der Messstationen. Je nach Höhenlage reduzierte sich die Anzahl der Tage mit Schnee um 22 bis 27 Tage in den nördlichen Alpenregionen, um 24 bis 34 Tage in den südlichen Alpenregionen.
Observed snow depth trends in the European Alps: 1971 to 2019

 

Die Trends sind deutlich. Trotzdem - oder gerade deshalb - wird in den Skigebieten der Alpen weiter mit Beschneiungsanlagen aufgerüstet.

 

In Bayern gibt es immer noch Zuschüsse vom Wirtschaftsministerium für Beschneiungsanlagen aufgrund der „Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten“

 

Zur Situation des Wintersports in Südtirol schreibt Michael Matiu, einer der Hauptautoren der oben genannten Studie:
„Allerdings ist er in Südtirol mittlerweile nicht mehr von natürlichem Schnee abhängig, da rund 90% der Skigebietsflächen mit Beschneiungsanlagen ausgestattet sind. Stattdessen braucht man vielmehr günstige Wetterbedingungen, um Schnee produzieren zu können, was wiederum einen hohen Verbrauch an Wasser und Energie zur Folge hat. In den Wintern 2007 bis 2016 haben die Schneekanonen in Südtirol pro Saison zwischen 5 und 10 Milliarden Liter Wasser und gemeinsam mit den Aufstiegsanlagen 90 bis 170 Millionen kWh Strom verbraucht, was 6 bis 12% des jährlichen Trinkwasserverbrauchs sowie 2,9 bis 5,4% des jährlichen Stromverbrauchs in Südtirol entspricht. Sollte es in Zukunft weniger Schnee geben, werden diese Zahlen weiter ansteigen. Die schon heute sehr kontroverse Diskussion rund um den Wintertourismus – in der einerseits die negativen Folgen für Umwelt und Landschaft ins Feld geführt werden, andererseits die positiven Auswirkungen für die lokale Wirtschaft und für die Bevölkerung in abgelegenen Tälern – wird sich dadurch wahrscheinlich noch verschärfen.“

 

Matiu, M.: Schnee -  Die Entwicklungen in Südtirol und den Alpen und wie sie sich auswirken

 

Weiterer Artikel von EURAC zum Thema Schnee-Rückgang:

Baumgartner, B. – Weniger Weiß

Statement des VzSB zum Besucherandrang in den Bergen „Mehr Achtsamkeit im Umgang mit den Belangen der Einheimischen und der Natur!“

(23.3.2021) Der Besucherandrang in den Bergen während der COVID-19-Pandemie hat zu einer Überlastung der Täler, aber auch der Naturräume geführt. Sporadisch kam es zu Konflikten mit den Einheimischen. Mit den Einschränkungen, die jetzt vor Ostern vereinbart worden sind, wird es weiterhin zu Engpässen kommen. Der VzSB ruft deshalb zu mehr Achtsamkeit im Umgang mit den Belangen der Ansässigen und der Natur auf. Im Folgenden der Text, wie er in vielen Zeitungen z.B. in der SZ, der WELT und der ZEIT online erschienen ist.

 

Alpenschützer für Ausflugs-Selbstbeschränkung - kein Schlaraffenland

 

München (dpa/lby) - Der Geschäftsführende Vorsitzende des Vereins zum Schutz der Bergwelt, Rudi Erlacher, fordert zum Schutz der Natur ein Umdenken hin zu mehr Aufmerksamkeit gegenüber Natur und Einheimischen. «Wir brauchen einen neuen Tourismus: Das Besondere muss wieder seine Qualität bekommen. Wir sind nicht im Schlaraffenland, wo man pausenlos zulangen kann und nichts und niemand dabei Schaden nimmt.»

 

Die Menschen müssten dahin kommen, einen Ausflug in die Alpen wieder als etwas Einzigartiges zu erleben und zu genießen - und nicht als einen Anspruch, der schon bei der Anfahrt im Stau steckenbleibe. «Ich muss nicht ununterbrochen da sein, wo alle meinen, dass es am schönsten ist», sagt Erlacher, der bis 2019 Vize-Präsident des Deutschen Alpenvereins (DAV) war. «Es geht um Verfügbarkeit und innere Begrenzung - sonst verschwindet die Qualität in Quantitäten.»

 

Ein anderer Umgang mit Ausflügen und Reisen sei mit der Corona-Krise noch wichtiger geworden. Da bekannte Gipfel stark besucht seien, wichen mehr Menschen in unberührte Natur abseits der Wege aus. «Viele Wanderer sind auf der Suche nach Einsamkeit.» Die sozialen Medien, in denen viele nach Aufmerksamkeit heischten, verstärkten das Problem. «Der Modus ist: Ich habe einen Geheimtipp.» Man könne aber auch denken: «Ich muss nicht alles erzählen, was ich weiß.»

 

Dass gerade der Alpenraum Menschen anziehe, sei auch eine Folge der Entwicklung bei Landwirtschaft und Raumplanung. Niemand wolle in begradigten Landschaften an Outlet-Centern vorbei entlang von Äckern wandern, «denen man den Biodiversitätsverlust schier physisch anmerkt». «Es fährt keiner aus München nach Osten, Norden oder Westen, alle wollen sie in den Süden.» Den Menschen sei das nicht zu verdenken. «Es gibt keinen Schuldigen», sagt Erlacher mit Blick auf die sich zuspitzende Konfrontation von Stadt- und Landbevölkerung.

 

Die Lösung liege nicht allein in einem umweltverträglichen Tourismus, räumt der Ex-DAV-Funktionär ein, der die Entwicklung von Bergsteigerdörfern mit vorangetrieben hat. Diese Orte verzichten auf große Hotelbauten und neue Liftanlagen. «Das sind gute Beispiele für einen anderen Tourismus. Aber es wäre naiv anzunehmen, dass sanfter Tourismus nicht mit Naturbelangen kollidieren könnte.» Auch ohne Lift entstünden ungünstige Trends: «Mit Führer in der Gruppe am Tabu der Nacht kratzen und den Sternenhimmel "erleben", das sind so die neuesten Moden, das Wild aufzuscheuchen – zur ungünstigsten Zeit.»

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In einigen Online-Ausgaben war unter dem Titel Rudi Erlacher zu Erschließungsdruck auf den programmatischen Aufsatz zum Thema „Bergwelt ohne Tabu“ aus dem Jahr 2015 verlinkt.

 

Interessenverbände reagieren mit harscher Kritik auf die neuen Vollzugshinweise zum Betretungsrecht des Umweltministeriums. Der VzSB bezieht Stellung.

(23.2.2021) Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMUV hat am 16. Dezember 2020 eine Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes, Teil 6, „Erholung in der freien Natur“, veröffentlicht. Damit wurde die Bekanntmachung vom 30.07.1976 überarbeitet und um Aussagen zur Geeignetheit von Wegen für das Radfahren ergänzt.

 

Dies geht auf eine Zusage des Ministeriums im Rahmen des Runden Tisches zum Volksbegehren Artenvielfalt zurück. Für das Thema „Mountainbike und Wegeeignung“ war vom Leiter des Runden Tisches, Landtagspräsident a. D. Alois Glück, eine Unterarbeitsgruppe unter organisatorischer Leitung des Deutschen Alpenvereins eingerichtet worden. Der VzSB war an dieser AG beteiligt und hat zum Entwurf der Vollzugshinweise eine Stellungnahme abgegeben.

 

Kernthemen der Stellungnahme des VzSB waren die enorme Zunahme der mit einem Elektromotor ausgestatteten Mountainbikes, die mittlerweile die Verkaufszahlen nicht motorisierter MTBs deutlich überschreiten, sowie der Trend im Mountainbiken zum sport- und risikoorientierten Befahren schmaler Wanderwege und Bergsteige.

 

Der VzSB hat sich in seiner Stellungnahme gegen die vom Ministerium vorgesehene Ausdehnung des Betretungsrechts auf E-MTB ausgesprochen, um den starken Erholungsdruck auf noch weitgehend ruhige und unberührte Naturräume nicht noch weiter zu steigern. Darüber hinaus haben wir auf die Problematik der sportlichen „Neudefinition“ von schmalen Wanderwegen und Bergsteigen zu sog. „Singletrails“ hingewiesen und Vorschläge für klare und nachvollziehbare Kriterien unterbreitet, welche Wege zum Befahren geeignet sind und welche nicht.

 

In den jetzt vorliegenden Vollzughinweisen des StMUV wurden unsere Hinweise zu der Trendsportart Mountainbiken und deren Zugriff auf die Wegeinfrastruktur aufgenommen. An der Gleichstellung, die Pedelecs und deren sportlichen Ableger mit Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung genießen, wurde wie bisher für die Aktivitäten in der freien Natur aber festgehalten.

 

Die Präzisierungen in den Vollzugshinweisen bezüglich der „Wegeeignung“ und dem „Vorrang der Fußgänger“, aber auch das Schreiben des StMUV an die Landratsämter, die vorhandene Wegeinfrastruktur nach den vorgegebenen Kriterien zu evaluieren und gegebenenfalls Wege für das Radfahren auch zu sperren, haben zu einem deutlichen Protest bei den Interessensverbänden der Radfahrer aller Couleur geführt. Es klingt unmissverständlich an, dass man die Vollzugshinweise nicht hinnehmen will und kündigt Interventionen in der Politik an.

 

Nun reagieren die Vollzugshinweise aber auf manifeste Problemlagen gerade in den Bayerischen Alpen beim Befahren schmaler Wege und auf Konflikte mit begegnenden Wanderern und anderen Stakeholdern. Das ist allen Seiten bekannt, auch dass es Lösungen für die erosionsgefährdeten schmalen Wander- und Bergwege braucht. Runde Tische wurden dazu bereits ins Leben gerufen, der Deutsche Alpenverein DAV und das StMUV planen miteinander Pilotprojekte zur gemeinsamen Nutzung von „Trail“ und „Steig“ in sogenannten „Shared Trails“. Die Aufrufe zum respektvollen Umgang miteinander sind Legion.

 

Diese Bemühungen ersetzen aber nicht eine grundsätzliche Orientierung des Radfahrens in der freien Natur nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes. In der Kritik der Interessenvertreter des sportlich-ambitionierten Mountainbikens wird nunmehr deren Anspruch deutlich, Wege so ziemlich aller Ausprägungen befahren zu dürfen. Das betrifft auch schwierigste Steige wie sie beispielhaft in der sogenannten Singletrail-Skala bewertet werden. Damit stoßen sie aber an geltendes Recht, das eben nur das Befahren „geeigneter“ Wege erlaubt, wie es in Art. 28, Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz formuliert und wie es jetzt in den Vollzugshinweisen präzisiert worden ist.

 

Nicht betroffen von den Vollzugshinweisen sind übrigens Forst- und Almstraßen, wie sie z.B. in den Bayerischen Alpen als Auftakt zu einer Bergtour oder zu einem Ausflug auf eine Hütte häufig mit dem Mountainbike befahren werden. Das geht in der Hitze des Gefechts oft unter, so dass der Eindruck entsteht, es gehe jetzt ums Radfahren in der freien Natur überhaupt.

 

Man kann nicht einerseits anerkennen, dass Problemlagen zu lösen und Konflikte zu regeln sind, und dann andererseits nicht bereit sein, auf der Grundlage des Rechts zu agieren. Wie sollen so Kompromisse gefunden und die Konflikte entschärft werden? Die Vorgaben des StMUV sind zurückhaltend und lassen Spielraum für den Vollzug. Es liegt an den Interessenverbänden, ob diese Regelungen die Situation befrieden werden oder ob die Situation noch weiter aus dem Ruder läuft – die Lage ist schon ziemlich unfriedlich, wie viele Hilferufe in Zeitungsartikeln und Leserbriefen dokumentieren.

 

Jahrbuch 2020

(12.2.2021) Das Jahrbuch 2020 des VzSB ist erschienen.

2020 wird als bemerkenswertes Jahr in die Geschichte eingehen. Vom Januar an stand die Welt unter dem „Wirklichkeitsschock“ des Corona-Virus. Es hat auch die Entstehung dieses Jahrbuchs gebremst. Ein früher Wirklichkeitsschock war der 1972 vom Club of Rome veröffentlichte Bericht „die Grenzen des Wachstums“. Mit der Gründung des ersten Umweltministeriums in Europa und weltweit im Jahr 1970 hat die bayerische Staatsregierung diese Entwicklung antizipiert. Wir widmen diesem mutigen Schritt im Jahrbuch einen Schwerpunkt. Umweltminister Glauber und der frühere BN- und BUND-Vorsitzende Hubert Weiger blicken aus unterschiedlicher Perspektive auf die Jahre zurück, die Professoren Haber und Kaule erinnern sich mit Michael Schober an die Anfänge mit der Biotopkartierung und Norbert Müller und Reinhard Waldert (†) rücken die erste Stadtbiotop-kartierung in Bayern ins Blickfeld. Zum historischen Dokument wurde auch die Verleihung des CIPRA-Alpenpreises an Georg Meister mit der Laudatio von Landtagspräsident a.D. Alois Glück.

 

Die Erste Vorsitzende unseres Vereins Sabine Rösler erinnert an dessen frühe Geschichte.

 

Die weiteren Artikel schlagen den Bogen von den Gebirgswäldern über die „Bayerischen Öko-Modellregionen der alpennahen Region“, „den Alpenraum als attraktiven Arbeits- und Lebensraum“, einer Kritik des „geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur“ bis zu Bildern einst und jetzt von unserem Alpenpflanzengarten auf Vorderkaiserfelden. Und schlussendlich begibt sich Rudi Erlacher auf die Suche nach der zu Beginn der Covid-19-Pandemie verlorenen Zeit.

 

Sie können das Jahrbuch zum Preis von Euro 25,00 bei der Geschäftsstelle des Vereins bestellen.

Gravierende Artenverluste bei Pflanzen deutschlandweit und in Bayern

(21.12.2020) Zwei aktuelle wissenschaftliche Publikationen zeigen, dass nicht nur die Insektenvielfalt, sondern ähnlich dramatisch die Flora in Deutschland und auch in Bayern abnimmt:
Die Studie des Projektes „Biodiversitätstrends in Deutschland“ belegt Rückgänge bei über 70 % der Pflanzen in den letzten 60 Jahren - im Durchschnitt um 15 % pro Art. Analysiert wurden 29 Mio. Datensätze von mehr als 2.000 Arten zur Verbreitung von Pflanzenarten.
Detailliert wurde in Bayern die Verbreitung von extrem seltenen Pflanzenarten untersucht: Für die Neuauflage der Roten Liste der Gefäßpflanzen Bayerns von 2003 beauftragte das LfU umfangreiche Nachkartierungen von vom Aussterben bedrohten Gefäßpflanzenarten. Die Ergebnisse zeigen den nach wie vor hohen Handlungsbedarf im botanischen Artenschutz auf. Insgesamt konnten 43 % der ehemaligen Vorkommen nicht mehr bestätigt werden. Die Populationsgrößen von 54 % der Bestände haben abgenommen. Wichtige Gründe für den Rückgang finden sich in der zunehmenden Nutzungsintensivierung, aber auch in mangelnder oder fehlender Pflege.
Eichenberg et al. 2020 (Deutschland) und Zehm et al. 2020 (Bayern)

VzSB-Mitgliederversammlung 2020 wird verschoben

(21.10.2020) Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die Vorstandschaft einstimmig entschieden, die für 21.11.2020 geplante Mitgliederversammlung zu verschieben. Der neue Termin wird festgesetzt, sobald die Rahmenbedingungen es wieder erlauben.

In den nächsten Wochen erhalten die Vereinsmitglieder postalisch Auskunft über die Bestimmungen zur Verschiebung einer Mitgliederversammlung in der Covid-19-Pandemie, den aktuellen Kassenbericht und Informationen zum Geschehen im Verein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins.



CIPRA-Alpenpreis für Dr. Einhard Bezzel

(13.10.2020) Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA Deutschland hat den Deutschen Alpenpreis am 9.10.2020 an Dr. Einhard Bezzel verliehen  - für seine besonderen Verdienste um die Erforschung der Vogelwelt in den Alpen, den Aufbau von Langzeitmonitoringprogrammen zur Bewertung des Artenrückgangs und die vielfache Aufbereitung von Wissen über die Vogelwelt für Laien und Fortgeschrittene. Der ausgebildete Lehrer war langjähriger Leiter der Vogelwarte in Garmisch-Partenkirchen und ist Autor vieler ornithologischer Bücher.

Hier die Pressemitteilung von CIPRA Deutschland.

Stellungnahme zum Aufruf "Bewahren wir die Cunfinböden" in Südtirol

(28.8.2020) Der VzSB hat eine Stellungnahme abgegeben zum Aufruf des Alpenverein Südtirol "Bewahren wir die Cunfinböden". Die Stellungnahme finden Sie hier. Einen Artikel aus dem Jahrbuch 2008 des VzSB "Die Südtiroler Seiser Alm am Scheideweg" können Sie hier nachlesen.

Verbände wollen ökologischen Zustand der Oberen Isar und seiner Zuflüsse verbessern

(21.8.2020) Seit 1924 ist das Walchensee-Kraftwerk/Obb. ohne naturschutzgesetzliche Auflagen in Betrieb, ermöglicht durch Wasserableitungen in den Walchensee aus der Oberen Isar und weiteren Zuflüssen (Finzbach, Kranzbach, Rißbach, Fischbach, Alpenbach, Jachen). Diese sind einschließlich ihrer Auen dadurch ökologisch stark beeinträchtigt.

 

Das öffentliche Interesse am Erhalt der Oberen Isar als letzte alpine Wildflusslandschaft in Bayern ist groß.

 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 30. März 2020 fristgerecht dem Walchensee-Kraftwerksbetreiber UNIPER die Beendigung der Erlaubnis der am 30.9.2030 auslaufenden Kraftwerks-Konzession angekündigt, so dass bis dahin eine Neukonzession erforderlich ist. Hierzu muss das LRA TÖL-WOR ein wasserrechtliches Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit einleiten, wodurch erstmals auch Naturschutzbelange von NATURA 2000 und der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) sowie Belange der Region berücksichtigt werden.

 

Am 13.8.2020 haben 12 Organisationen, darunter auch der Verein zum Schutz der Bergwelt, in einem ersten Aufschlag in einer Pressemitteilung dargelegt, in diesem Sinne aktiv zu werden. Noch im kommenden Herbst werden die Verbände einen naturschutzfachlich begründeten Forderungskatalog präsentieren, der eine Verbesserung der Oberen Isar und ihrer Zuflüsse durch Berücksichtigung der Vorgaben von Natura 2000 und der WRRL zum Ziel hat.


Vertreter der Organistaionen, die zukünfig zum Schutz der Oberen Isar und ihrer Zuflüsse zusammenarbeiten (Foto: Michael Schödl, LBV)
 

Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren "Brenner-Nordzulauf"

(18.8.2020) Der VzSB hat eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren "Brenner-Nordzulauf" abgegeben. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Exkursion "Auf Sendtners Spuren: Erkundung von Baumgrenzen im Wetterstein" am 1.8.2020

(4.8.2020) Eine Höchsttemperatur von 32,2°C verzeichnete die Wetterstation Garmisch-Partenkirchen für den Tag der Gemeinschaftsexkursion von VzSB und Bayerischer Botanischer Gesellschaft. Droben am Osterfelderkopf, wohin die Gruppe unter Leitung von Prof. Jörg Ewald und Dr. Sabine Rösler per Seilbahn gelangte, waren die Temperaturen allerdings deutlich moderater. Aus Corona-Gründen war die Teilnehmerzahl auf 12 Personen plus Exkursionsleitung begrenzt worden, mit dabei einige Forst-StudentInnen der Hochschule Weihenstephan.
 

Der Münchner Botaniker Otto Sendtner hat im Auftrag von König Maximilian II in 6 Jahren Geländearbeit die Pflanzenwelt der Bayerischen Alpen erforscht und für viele Arten die obere Höhengrenzen mithilfe eines Quecksilberbarometers bestimmt, das er vor und nach seinen Forschungsreisen in der Königlichen Sternwarte in München geeicht hat. Dass seine Höhenangaben recht genau waren, lässt sich an seinen Werten für die Höhe von Berggipfeln erkennen. Sendtner hat auch von Gehölzen die obere Höhengrenze dokumentiert, allein für die Fichte von 152 rekonstruierbaren Fundorten quer durch den bayerischen Alpenraum. Von Sendtner 1854 in seinem Werk "Die Vegetationsverhältnisse Süd-Bayerns" veröffentlicht, sind diese Daten für heutige Vergleiche von unschätzbarem Wert, da es damals - am Ende der sogenannten Kleinen Eiszeit - rund 2°C kälter als heute war. Sendtners Daten ermöglichen uns daher einen Rückblick, wie sich die Höhengrenzen im Verlauf von fast 170 Jahren und einer Erwärmung um 2° verändert haben. 
 

Nach einer kurzen Einführung und einer Fernglas-Sichtung einer Latsche unweit des Höllentorkopf-Gipfels machte sich die Gruppe an den 1.200m-Abstieg, immer auf Ausschau nach den jeweils höchstgelegenen Baum-Vorkommen. Erfasst wurde in den Größenkategorien "kleiner 1m", "1 bis 5m" und "größer 5m". Jeder Fund wurde durch ein Foto dokumentiert und die Koordinaten des Fundorts festgehalten. Für mehrere Arten entdeckte die Exkursionsgruppe deutlich höhere Vorkommen als Sendtner: besonders bemerkenswert eine verkrüppelte Tanne zwischen Latschen auf 1.911m ü.NN. Über den Jägersteig ging es dann hinunter nach Hammersbach, wobei im Bergwald u.a. die höchsten Zirben (!), Rotbuchen, Bergulmen, Kiefern, Eschen und Sommerlinden notiert wurden.
 

Alles in allem eine ergebnisreiche und erfrischende Exkursion, wozu auch wesentlich die Struktur der Teilnehmergruppe beigetragen hat. Die jüngeren Teilnehmer konnten ihre Artenkenntnis verbessern und die Vereinsarbeit von VzSB und BBG kennenlernen. Ältere Artenkenner hatten Spaß daran, den Jüngeren Wissen zu vermitteln. Und dann wurden noch Daten für die Wissenschaft gewonnen, die inzwischen unter www.portal.baysics.de zu finden sind.
 

Bei der Erkundung von Baumgrenzen in den Bayerischen Alpen kann übrigens jede/r mitmachen:


Teilnehmer während der Exkursion am Osterfelderkopf (Foto: Dr. S. Rösler)
 

120 Jahre Verein zum Schutz der Bergwelt

(28.7.2020) Am 28. Juli 1900 wurde der VzSB als „Verein zum Schutz und zur Pflege der Alpenpflanzen“ gegründet. Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

Initiative für ein zukunftsfestes Bayern

(10.7.2020) Zahlreiche Akademien, Forschungseinrichtungen, Planungsorganisationen, kirchliche Gruppierungen, Ingenieur- und Architektenkammern, einschlägige Berufsverbände und Umweltverbände, darunter auch der Verein zum Schutz der Bergwelt, appellieren in einem Offenen Brief (24.6.2020) an Ministerpräsident Markus Söder, Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Staatsminister Hubert Aiwanger, zu der „Initiative für ein zukunftsfestes Bayern“.

 

Die Bayerische Staatsregierung, so die Aufforderung, soll nun ähnlich entschlossen wie in der Corona-Pandemie die großen Themen Klimakrise, Artensterben und Landverbrauch (Flächenschutz) angehen und an der Transformation des Landes arbeiten.

 

Die Unterzeichner schlagen hierzu einen Runden Tisch vor, um den Prozess konstruktiv zu begleiten.

 

Lesen sie hier den Offenen Brief und hier den Appell für die Initiative. Die Reaktion der Süddeutschen Zeitung finden sie hier.

Festakt 110 Jahre Pflanzenschonbezirk Berchtesgadener Alpen

(3.7.2020) Am 1.Juli 2020 fand eine gemeinsame Festveranstaltung des Nationalparks Berchtesgaden und des VzSB am Wimbachschloss zu Füßen des Watzmanns statt. Anlass war das 110. Jubiläum des "Pflanzenschonbezirks Berchtesgadener Alpen", des Vorläufers des heutigen Nationalparks Berchtesgaden. Die Festreden hielten Staatsminister Thorsten Glauber für das Bayerische Umweltministerium und die Erste Vorsitzende Dr. Sabine Rösler für den VzSB. Staatsminister Glauber wurde von Amtschef Dr. Christian Barth und Ministerialdirektor Dr. Rüdiger Detsch begleitet, sodass die gesamte Führungsspitze des Umweltministeriums bei dem Termin anwesend war. Auch Vertreter des Landkreises, der Nationalparkgemeinden und der örtlichen Naturschutzverbände haben an der Feier teilgenommen.

 


Leiter der Nationalparkverwalung Dr. Baier, Staatsminister Glauber, 1. Vorsitzende VzSB Dr. Rösler (Foto: NP-Verwaltung Berchtesgaden)

 

Die Geschichte des Pflanzenschonbezirks ist eng mit der Entstehungsgeschichte des VzSB verbunden. Schon kurz nach der Gründung des Vereins im Jahr 1900 hat der Gründungsvorsitzende Dr. Carl Schmolz die Ausweisung eines Pflanzenschonbezirks vorangetrieben und damit im Jahr 1910 eines der ersten großen Schutzgebiete in den Alpen ins Leben gerufen. Über die Zwischenstufe "Naturschutzgebiet" fand die Entwicklung in der Gründung des Nationalparks Berchtesgaden ihren Höhepunkt. Staatsminister Glauber würdigte in anerkennenden Worten den großen Beitrag des VzSB zur Naturschutzgeschichte Bayerns und die Erste Vorsitzende Dr. Rösler gab einen Einblick in die Entstehungsgeschichte des Pflanzenschonbezirks, der mit Originalzitaten Carl Schmolzs angereichert war. Abgerundet wurde die Veranstaltung von einer botanischen Wanderung über das Wimbachgries mit Nationalparkranger Fritz Eder. Das gute Wetter und die beeindruckende Bergszenerie sorgten bei allen Anwesenden trotz der corona-bedingt stark begrenzten Teilnehmerzahl für eine rundum gelungene Veranstaltung!

 

Hier finden Sie den Link zur Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung mit weiteren Einzelheiten sowie zum Artikel über die Veranstaltung aus dem Reichenhaller Tagblatt. Weiterhin ein Link zu einem sehenswerten Video des Umweltministeriums, das einen guten Eindruck zum Ablauf des Festakts vermittelt.

 


Botanische Wanderung nach dem Festakt im Wimbachgries (Foto: H. Amann)

 

Exkursion „Baumgrenzen im Wetterstein“ findet statt

(26.6.2020) Die Gemeinschaftsexkursion mit der Bayerischen Botanischen Gesellschaft „Baumgrenzen im Wetterstein“ am 1. August wird unter folgenden strengen Leitlinien durchgeführt:

 

1. Die Veranstaltung findet zu 100% im Freien statt
2. Keine Teilnahme bei Erkältungssymptomen, Corona-Fällen im Umfeld und/oder Quarantäne.
3. Die Gruppengröße wird auf 12 (+ Exkursionsleitung) begrenzt.
4. Anmeldung per E-Mail obligatorisch (Name, Adresse und Telefonnummer werden zwecks Rückverfolgung für vier Wochen aufbewahrt, danach DSGVO-konform gelöscht).
5. Die Anreise erfolgt mit dem ÖPNV oder mit PKW mit max. 2 Insassen aus unterschiedlichen Haushalten (ggfs. Mund-Nase-Maske).
6. Während der Exkursion ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten; falls dieser nicht eingehalten werden kann Verwendung der Mund-Nase-Maske.
7. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung; der VzSB behält sich und den Exkursionsleitern kurzfristige Änderungen je nach aktueller Entwicklung der Corona-Situation vor.

 

Informationen zur Durchführung und Anmeldung:
Auf Sendtners Spuren: Erkundung von Baumgrenzen im Wetterstein
Gemeinschaftsexkursion mit der Bayerisch Botanischen Gesellschaft, Anleitung zum Mitmachen im Citizen Science-Projekt BAYSICS
Leitung: Sabine Rösler & Jörg Ewald
Zeit: Samstag, 1. August, 9.30-18.00 Uhr
Treffpunkt: Talstation Alpspitzbahn am 1. August (ÖPNV: München Hbf 7:32, Umsteigen in Garmisch in Buslinie 2). Brotzeit mitbringen.
Achtung: Trittsicherheit, Ausdauer, Bergschuhe und Regenschutz erforderlich.

 

Anmeldung: S. Rösler

Absage der Exkursion am 13. Juni 2020 zum Staubfall in den Chiemgauer Alpen

(29.5.2020) Der Verein zum Schutz der Bergwelt führt jedes Jahr eine oder mehrere Exkursionen durch. Dieses Mal hatten wir drei geplant, siehe unten „Termine 2020“. Wir hatten darauf hingewiesen, dass wir Sie angesichts der Corona-Pandemie in einem angemessenen Zeitraum vorher informieren werden, ob wir die jeweilige Exkursion verantworten und durchführen können.

 

Die geplante Exkursion am 13. Juni 2020 zum Staubfall in den Chiemgauer Alpen sagen wir nun ab.

 

Unter bestimmten restriktiven Vorgaben wäre diese Exkursion nun zwar jetzt schon wieder möglich gewesen. Unsere Bedenken aber sind, dass sich ein konsequentes Abstands- und Hygienekonzept nur schwerlich auf einem anstrengenden und schmalen Bergpfad durchhalten lassen wird.

 

Wir werden diese Exkursion aber im nächsten Jahr nochmals anbieten, sofern es die Situation erlaubt. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

 

Solange die vom Corona-Virus ausgelösten Erkrankungen nicht durch ein wirksames Medikament geheilt werden können oder durch eine Impfung weitgehende Immunität gewährleistet werden kann, ist besondere Vorsicht in den Kontakten der Menschen untereinander geboten. Es geht dabei um den Schutz der Personen, gerade in den Risikogruppen, aber auch um die Verantwortung bezüglich der kommenden Entwicklung. Die Möglichkeit einer zweiten Infektionswelle in Deutschland ist nicht abgewendet. Wir werden deshalb die Durchführbarkeit der jeweiligen Exkursion an Hand der konkreten Umstände sorgsam abwägen und Sie in einem angemessenen Zeitraum vorher informieren, ob die jeweilige Exkursion stattfindet oder nicht.

Alpenpflanzengarten Vorderkaiserfelden geöffnet

(27.5.2020) Der Alpenpflanzengarten Vorderkaiserfelden des VzSB ist ab sofort wieder geöffnet. Auch die Vorderkaiserfeldenhütte ist für eine Stärkung und zur Übernachtung geöffnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einreise von Deutschland nach Österreich aus privaten oder touristischen Zwecken erst wieder ab 15. Juni erlaubt ist. Über die Corona-Bestimmungen der Hütte informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Hütte.

Termine 2020 - in Abhängigkeit der Entwicklung der Corona-Pandemie

(20.3.2020) Die Corona-Pandemie geht auch am Verein zum Schutz der Bergwelt nicht vorbei. Dies betrifft insbesondere alle Veranstaltungen, die für dieses Jahr geplant sind und über die wir die Mitglieder schon vor einigen Wochen per Email informiert haben. Hier nochmals der Überblick:

 

Die Mitgliederversammlung ist für den Samstag, 21. November, 10:00 Uhr im Alpinen Museum auf der Praterinsel in München geplant. Im Anschluss soll es in einem öffentlichen Vortrag zum 120-jährigen Vereinsjubiläum um die Pflanzenwelt der Alpen gehen - schließlich wurde unser Verein im Jahr 1900  als "Verein zum Schutze und zur Pflege der Alpenpflanzen" gegründet.

 

Zur Mitgliederversammlung wird jedenfalls, sofern sie zum geplanten Termin stattfinden kann, schriftlich eingeladen.

 

Exkursionen: Eine Anmeldung ist bereits jetzt möglich. Wir werden Ihnen in einem angemessenen Zeitraum vorher per Email und auf der Homepage mitteilen, ob die jeweilige Exkursion stattfinden kann und ob es eventuell einen Ausweichtermin gibt. Folgende Exkursionen sind geplant:

  • 13. Juni (Samstag), Hermann Hein: Bachbett-Wanderung von der Laubau durch das Fischbachtal zum Staubfall, einem imposanten Wasserfall an der bayerisch-österreichischen Grenze (Chiemgauer Alpen). Ganztägig, max. ca. 15 Teilnehmer.
  • 1. August (Samstag), Dr. Sabine Rösler & Prof. Dr. Jörg Ewald: Auf Otto Sendtners Spuren - Kartierung von Baumgrenzen im Wetterstein. Mit der Alpspitzbahn auf den Osterfelderkopf, dann steile Bergab-Wanderung. Gemeinschaftsexkursion mit der Bayerischen Botanischen Gesellschaft, ganztägig.
  • 19. September (Samstag), Prof. Dr. Norbert Müller & Wolfgang Kraus: Exkursion an die Obere Isar - die letzte große deutsche Wildflusslandschaft im Spannungsfeld zwischen energiewirtschaftlicher Nutzung und EU-Umweltrichtlinien. Ganztägig, max. ca. 30 Teilnehmer, mit PKWs auf der Mautstraße Wall-Vorderriß mit Stopps entlang der Isar, für Bahnfahrer: bis Klais und zurück ab Lenggries.

Für die Baumgrenzen-Kartierung in den Bayerischen Alpen werden möglichst viele Teilnehmer gesucht. Exkursionen sind geplant, ob sie stattfinden können, ist ungewiss. Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit Dr. Sabine Rösler (sabine(dot)roesler(at)hswt(dot)de) in Verbindung. Weitere Infos zum Projekt: https://www.baysics.de/klimaforschung/ und https://www.baysics.de/die-erste-citizen-science-arbeit/.

Natura 2000 in Bayern

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist viel zu wenig bekannt. Damit sich das ändert, wurde in Bayern die Informationskampagne LIFE Living Natura 2000 gestartet:

Unter https://www.ganz-meine-natur.bayern.de/ finden Sie jetzt umfassende Informationen zu Natura 2000 und erfahren, wo in Bayern Natura 2000-Gebiete liegen. Als prominente Botschafter setzen sich die Ornithologin Dr. Auguste von Bayern und der Bergsteiger Alexander Huber für Natura 2000 ein.

Auch für Schüler ist etwas geboten: Schulen bzw. Klassen können bei der Natura 2000-Schüleraktion mitmachen und sich für eine finanzielle Unterstützung ihrer Aktion bewerben: https://www.ganz-meine-natur.bayern.de/natura-2000-schueleraktion/.