Der im gesamten Alpenraum älteste Naturschutzverband, der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V., hat im Hinblick auf das Internationale Jahr der Berge 2002, das Internationale Jahr des Ökotourismus 2002 und auf Rio + 10 - Jahr 2002 auf seiner Jahreshauptversammlung in Kufstein (Tirol) am 29.9.2001 seine umfangreiche "Kufsteiner Resolution" mit 10 Hauptforderungspunkten beschlossen. Dies geschah nicht zuletzt in Erfüllung der ausdrücklichen UN-Aufforderung, dass sich auch Nichtregierungsorganisationen (NGO's) als Akteure im "Internationalen Jahr der Berge 2002" beteiligen und eine bedeutende Rolle spielen sollen.

  

  

Kufsteiner Resolution

  

  des   Vereins zum Schutz der Bergwelt   e. V.

  

Herbst 2001

  

 ·               zum Internationalen Jahr der Berge 2002 (Auftaktveranstaltung der UNO in New York am 11. Dezember 2001)

  

 ·               zum Internationalen Jahr des Ökotourismus 2002 und des diesbezüglichen Weltgipfels in Quebec / Kanada (Mai 2002)

  

 ·               zum Jubiläumsjahr 2002 "Rio + 10" und des diesbezüglichen Weltgipfels in Johannesburg / Südafrika (Sept. 2002) für nachhaltige Entwicklung

  

  

Die Resolution ist gerichtet an die europäische Internationale Adresse der betroffenen Staaten und an die EU-Kommission sowie an die jeweiligen Parlamente, einschließlich des Europaparlaments, also auch an die Bundesrepublik Deutschland, den Bundestag, den Bundesrat, sowie an die Bayerische Staatsregierung und an den Bayerischen Landtag.

  


  

  

V.i.S.d.P.:                   Verein zum Schutz der Bergwelt   e.V. - Dr. Peter Jürging u. Dr. Klaus Lintzmeyer

Praterinsel 5, D - 80538 München, Fax +49 (0)8122 / 9599034


  

Kufsteiner Resolution des Vereins zum Schutz der Bergwelt e. V.

  

  

Der im gesamten Alpenraum älteste Naturschutzverband, der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V., misst dem aufgrund des Kapitels 13 ("nachhaltige Entwicklung der Bergregionen") der AGENDA 21 von Rio von der zentralasiatischen Republik Kirgisistan (94 % der Landesfläche ist gebirgig) angeregten und von der UNO beschlossenen "Internationalen Jahr der Berge 2002" (Federführung FAO; Auftaktveranstaltung der UNO in New York am 11.Dezember 2001), dem "Internationalen Jahr des Ökotourismus 2002" [Federführung UNEP (UN-Umweltprogramm) und WTO (Welttourismusorganisation); diesbezüglicher Weltgipfel in Quebec (Kanada) im Mai 2002] sowie dem seit 1992 währenden Prozess der Beschlüsse von Rio de Janeiro (Federführung UNO) und auch dem diesbezüglichen Jubiläumsjahr und dem Weltgipfel 2002 "Rio + 10" für nachhaltige Entwicklung, der vom 2.-11.September 2002 in Johannesburg / Südafrika stattfindet, große Bedeutung bei.

  

Das Jahr 2002 wird die Öffentlichkeit durch diese Aktivitäten auf die ökologische Sensibilität der Gebirgswelten hinweisen und wird ein Markstein in der Fortführung der nachhaltigen Entwicklung der Bergregionen nicht nur in Europa sein und somit in besonderer Weise vor allem für die Alpen als dem bedeutendsten Gebirgsraum Europas unter dem Vorzeichen der nachhaltigen Ziele des "Internationalen Jahres der Berge" , des "Internationalen Jahres des Ökotourismus" und der Nachhaltigkeitsbeschlüsse von Rio stehen: Werbung, Förderung und Verpflichtung für den alpinen Naturschutz und für eine nachhaltige Entwicklung in allen politischen Entscheidungsbereichen im Alpenraum.   Die Ziele sind der Erhalt und die Verbesserung des Schutzes der empfindlichen alpinen Ökosysteme sowie nicht zuletzt auch der   Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Alpenraum im Sinne der Nachhaltigkeit.

  

Die betroffene Bevölkerung, ihre Gebietskörperschaften, ihre Politiker und ihre Verwaltungen sind daher gehalten, diese Ziele verstärkt ab dem Jahre 2002 umzusetzen und über das Jahr 2002 hinaus fortzusetzen.

  

In diesem Zusammenhang legt der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.   zum Jahre 2002 auf der Grundlage seiner satzungsgemäßen Prioritäten seine, anlässlich der Jahreshauptversammlung am 29.9.2001 in Kufstein beschlossene

  

Kufsteiner Resolution

  

vor.

  

Darin fordert der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.im Hinblick auf

  

 ·               die notwendige Verstärkung des Nachhaltigkeitsprozesses der Beschlüsse von Rio (1992),

  

 ·               die von allen Alpen-Anrainerstaaten und der EU-Kommission unterzeichnete und mittlerweile von allen Alpen-Anrainerstaaten ratifizierte Alpenkonvention (1991),

  

 ·               Art. 6 des Amsterdamer Vertrags (1997) und auf den EU-Ratsbeschluss von Cardiff (1998), mit denen die Integration des Umweltschutzes in alle Politikbereiche der EU (=Umweltintegrationsprinzip) als Politikziel in den EU-Verträgen verankert wurde,

  

 ·               die Beschlüsse des EU-Rats in Göteborg (Juni 2001) zur EU-Nachhaltigkeitsstrategie,

  

 ·               die Anfang 2001 vorgelegten OECD-Umweltprüfberichte *) zur Lage des Naturschutzes in den europäischen Ländern,

  

 ·               die Bestimmungen des Europäischen Naturschutzrechts (=FFH-Richtlinie von 1992 in Verbindung mit der EG-Vogelschutz-Richtlinie von 1979 für das europaweit geplante Schutzgebietsnetz NATURA 2000) und der Beschlüsse des Europarates (1998) für ein Gesamteuropäisches Ökologisches Netz (GÖN),

  

 ·               die zuletzt am 11.9.2001 erfolgte Verurteilung u.a. Deutschlands (Rechtsakte C-71/99) und Frankreichs (Rechtsakte C-220/99) durch den Europäischen Gerichtshof im durch die EU-Kommission veranlassten Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie (Meldung von bisher nur unvollständigen Listen von FFH-Gebieten, außerdem ohne ausreichende und rechtzeitige Übergabe der hierfür vorgeschriebenen Informationen),

  

 ·               das ab 2002 geltende 6. EU-Umweltaktionsprogramm und im Hinblick auf

  

 ·               die Erfüllung der ausdrücklichen UN-Aufforderung, dass sich auch Nichtregierungsorganisationen (NGO’s) als Akteure im "Internationalen Jahr der Berge 2002" beteiligen und eine bedeutende Rolle spielen sollen

  

von den betroffenen Politikern und Verwaltungen der europäischen Staaten und von ihren Gebietskörperschaften sowie von der EU-Kommission und von den jeweiligen Parlamenten, einschließlich des Europaparlaments, für alle Alpen-Anrainerstaaten:

  

 ·               die beschleunigte Umsetzung und Beachtung der Alpenkonvention, einschließlich der Ratifizierung aller Durchführungsprotokolle

  

 ·               einen verstärkten Naturschutz im Alpenraum

  

 ·               ressortübergreifende Programme

  

 ·               Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der NGO‘s in allen Alpen-Anrainerstaaten für alle Eingriffspläne und Projekte

  

 ·               eine ausschließlich naturnahe Waldbewirtschaftung und eine naturnah handelnde Wasserwirtschaft

  

 ·               den Stopp des Ausverkaufs der alpinen Landschaft und statt dessen eine Entwicklung einer nachhaltigen Tourismusstrategie

  

 ·               eine einheitliche, koordinierte und grenzüberschreitende Alpenforschung

  

 ·               eine Reaktivierung des Rio-Prozesses zur nachhaltigen Entwicklung

  

 ·               eine Stärkung des ökologisch orientierten Tourismus

  

 ·               eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der Medien und Behörden unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten über die "Alpine Region" im neuen "Europa der Regionen".

  

In der Erfüllung seiner in der "Kufsteiner Resolution" genannten Forderungen sieht der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. eine bedeutende und wirksame Verbesserung der Situation in den Alpen, übertragbar auch auf andere Berggebiete.

Nicht nur die Verantwortlichen in der Politik, sondern auch alle anderen am alpinen Naturschutz interessierten Einzelpersonen und Organisationen rufen wir auf, diese Forderungen der "Kufsteiner Resolution" des Vereins zum Schutz der Bergwelt e.V. mitzutragen, diese zu artikulieren und zu publizieren.

  

Die Resolution kann im Hinblick auf alle notwendigen Forderungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Es werden aus Sicht des Vereins zum Schutz der Bergwelt e.V.nur die wichtigsten Forderungen angesprochen und viele Detailpunkte können aus Platzgründen nicht angesprochen werden (z.B. die zahlreichen geplanten Skilifterschließungsprojekte im gesamten Alpenraum, die Problematik der Beschneiungsanlagen ohne und mit chemischen und biologischen Zusatzstoffen, der Erhalt des alpinen Kulturerbes und der alpinen Kulturlandschaften etc.).

  

Im Folgenden werden die aufgeführten Forderungen des Vereins zum Schutz der Bergwelt e.V. näher erläutert:

  

1                               Forderungen zur Umsetzung der Alpenkonvention

  

1.1                 Die "Nachhaltige Entwicklung im Alpenraum" muss in allen Alpen-Anrainerstaaten umgehend als prioritär eingestuft werden. Dieses Thema und damit die "Alpenkonvention" gehört ab sofort als Dauerthema in alle zuständigen Regierungen und Parlamente der Alpen-Anrainerstaaten, aber auch auf die Tagesordnungen des Europarates in Straßburg und der EU-Kommission.

  

1.2                 Die Europäische Union muss umgehend wieder eine aktivere Rolle bei der Umsetzung der 1995 in Kraft getretenen "Alpenkonvention", dem grenzüberschreitenden Übereinkommen für eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum, übernehmen, wie z.B. Teilnahme der EU an allen Terminen der Alpenkonventionsgremien und endlich auch die Unterzeichnung und Ratifizierung des "Verkehrsprotokolls" durch die EU.

  

1.3                 Außerdem soll die EU zu den o.g. Anlässen des Jahres 2002 entsprechend angemessene, kofinanzierte Programme auflegen. Wenig zielführend ist dabei aber die Gebietskulisse des neuen grenzüberschreitenden, von 2000 bis 2006 geltenden INTERREG   III B - Alpenraumprogramms der EU, in dem die Gebietskulisse unverständlicherweise auch auf Regionen ausgedehnt wurde, die dem Alpenraum weder naturräumlich noch gemäß der auch von der EU ratifizierten Alpenkonvention zugerechnet werden. Das EU-Alpenraumprogramm INTERREG   III B ist über den Alpenkonventionsgeltungsbereich hinaus in Deutschland auch auf Baden-Württemberg auf die außerhalb des Alpenraums gelegenen Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg ausgedehnt; in Bayern auf die gesamten Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben, wodurch auch die Bereiche von München und Augsburg der EU-Alpenprogramm-Gebietskulisse zugeschlagen sind; in Österreich auf die gesamten Bundesländer Steiermark, Burgenland, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg; in Italien auf alle gesamten Regionen der Poebene (Liguria, Piemonte, Lombardia, Veneto, Friuli-Venezia Guilia); in Frankreich auf die gesamten Regionen Provence-Alpes-Côte d‘Azur, Rhône-Alpes, Franche-Comté und Alsace; auf die gesamte Schweiz und auf die gesamte Republik Slowenien.

Die Gebietskulisse des INTERREG   III B - Alpenraumprogramms der EU muss dementsprechend umgehend reduziert werden und der Alpenkonventions-Gebietskulisse angepasst werden.

  

1.4         Alle Alpen-Anrainerstaaten sowie die EU müssen umgehend die bereits 9 unterzeichneten Durchführungsprotokolle ("Naturschutz und Landschaftspflege", "Berglandwirtschaft", "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Bergwald", "Tourismus", "Bodenschutz", "Energie", "Verkehr", "Streitbeilegung" ) der Alpenkonvention ratifizieren.

  

1.5                 Die 4 noch fehlenden Durchführungsprotokolle ("Bevölkerung und Kultur", "Luftreinhaltung", "Wasserhaushalt", "Abfallwirtschaft") der Alpenkonvention müssen umgehend unterschriftsreif erstellt werden. Hierzu sind die entsprechenden Arbeitsgruppen spätestens anlässlich der nächsten Alpenkonferenz im November 2002 in Bozen zu beauftragen.

  

1.6         Die im Fortschreibungsentwurf 2001 des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) bisher völlig fehlende namentliche Nennung und verbindliche Aufnahme der Zielsetzungen der Alpenkonvention und seiner Durchführungsprotokolle bedürfen im LEP und auch in den bayerischen Regionalplänen Südostbayern, Oberland und Schwaben dringend der Ergänzung, vor allem bezüglich der Alpenkonventions-Gebietskulisse und der konkreten landesplanerischen Festsetzungen mit Begründung.

                   Auch z.B. im Bundesraumordnungsgesetz (ROG) Deutschlands sowie im Bundesverkehrswegeplan und in den Raumordnungsbestimmungen der übrigen Alpen-Anrainerstaaten sind die Alpenkonvention und die Festsetzungen der Durchführungsprotokolle umgehend aufzunehmen.

                  

1.7         Nur ein "Ständiges Sekretariat" der Alpenkonvention gewährleistet ein hohes Tempo und eine hohe Effektivität für die Realisierung dieser Konvention. Dieses schon lange geplante "Ständige Sekretariat" muss daher von den Alpen-Anrainerstaaten spätestens bei der nächsten Alpenkonferenz im Jahre 2002 beschlossen, ausreichend finanziell abgesichert und umgehend eingerichtet werden.

Die Bewerbung Innsbrucks / Tirol für den Sitz dieses "Ständigen Sekretariats" wird prinzipiell begrüßt.

Allerdings gefährdet Innsbruck seine Bewerbung für den Sitz des "Ständigen Sekretariats", wenn Österreich und das Bundesland Tirol nicht umgehend die kürzlich von der Tiroler Landesregierung und vom Tiroler Landtag beschlossene Aufhebung des generellen Gletscherschutzes in Tirol in der   Novelle des Tiroler Naturschutzgesetz vom 15.11.2001 wieder zurücknimmt und zukünftig in allen Politikbereichen, vor allem auch im Tourismusbereich, eine nachhaltig orientiertere Politik verfolgt, wie sie in der Alpenkonvention und in ihren Protokollen vorgegeben ist.

  

1.8         Die Regierung der Republik Italien muss ihre kürzlich geäußerte Absicht umgehend wieder zurücknehmen, ihre neuerlich ins Gespräch gebrachten Planungen der durch das "Verkehrsprotokoll" eigentlich untersagten und dazu im Widerspruch stehenden neu zu bauenden Alpentransversalen vorantreiben zu wollen, was offensichtlich ein Vertragsbruch des "Verkehrsprotokolls" der Alpenkonvention darstellen würde. Diese italienischen Planungen betreffen die Alpentransversalen "Alemagna-Autobahn" (Fortsetzung der bis Belluno bereits gebauten A 27 weiter nach Norden durch die Dolomiten über das Sextental ins Zillertal bis zum Anschluss an die A 12 im Inntal), die "Autobahn Brescia-Stuttgart" (Fortsetzung der im Etschtal bereits bis Meran gebauten Autobahn weiter nach Norden durch den Vinschgau, ins Inntal und weiter bis zum Anschluss an die A 7 der Autobahn Ulm - Nesselwang) sowie die "Autobahn Cuneo-Nizza" (u.a. durch den Nationalpark Mercantour).

Seit dem 9.8.2001 besteht z.B. im Widerspruch zum   "Verkehrsprotokoll" ein inneritalienisches Abkommen zwischen der Regierung in Rom (Hauptbefürworter sind der italienische Ministerpräsident Berlusconi und sein Verkehrsminister Lunardi, ein Straßenbauunternehmer.) und der Region Veneto zur Weiterführung der bis Belluno bereits gebauten A 27 "Alemagna" nach Norden. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie wurde in Auftrag gegeben. Dies, obwohl auch die verantwortlichen Politiker Südtirols, Österreichs und Bayerns die "Alemagna" schon mehrfach ablehnten und auch alle 3 o.g. alpenquerenden Autobahnprojekte Italiens nicht im Plan der Transeuropäischen Netze (TEN) der EU enthalten sind.

  

1.9         Die Regierung Italiens ist daher unter diesen Umständen ungeeignet für den in Kürze zu vergebenden Vorsitz des "Verkehrsprotokolls". Hierfür erscheint aufgrund der vorausschauenden Schweizer Verkehrspolitik die Schweizer Regierung, bekannt als "Hüterin des Primats der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene in Europa", als am besten geeignet. (Anmerkung: Bei der 20. Sitzung des Ständigen Ausschusses im Dezember 2001 in Bozen wurde der Vorsitz der Arbeitsgruppe "Umsetzung des Verkehrsprotokolls" an Frankreich vergeben.)

  

1.10     Als staatliche Aufgabe sollen in allen Alpen-Anrainerstaaten noch im Jahre 2002 nachhaltige Umsetzungsprojekte und -programme zu allen Alpenkonventions-Protokollen gestartet werden. Auch das INTERREG   III B - Alpenraumprogramm der EU soll dabei zur Kofinanzierung herangezogen werden.

  

1.11     Alle Umsetzungsinitiativen der Alpenkonvention (z.B.: Netzwerk Alpiner Schutzgebiete, Bergwaldnetzwerk, Netzwerkinitiative Berglandwirtschaft (Initiative von Euromontana), Gemeindenetzwerk "Allianz in den Alpen", Netzwerk Alpiner Kulturen) sind von allen Alpen-Anrainerstaaten nicht nur verbal, sondern auch finanziell zu fördern.

Die finanzielle Unterstützung beispielsweise des staatlichen "Netzwerkes Alpiner Schutzgebiete" wird seit seiner Gründung 1995 und damit seit Jahren ausschließlich durch die Französische Regierung und die Verwaltung des französischen "Nationalparks Écrins" gewährleistet. Diese einseitige Art der Finanzierung des sehr wichtigen alpenweiten "Netzwerkes Alpiner Schutzgebiete" ist auf Dauer so nicht zumutbar und muss daher baldmöglichst auf alle Alpen-Anrainerstaaten gerecht verteilt geleistet werden.

  

1.12     Bei der Umsetzung des "Berglandwirtschaftprotokolls" der Alpenkonvention in Richtung einer überfälligen ökologischen Weiterentwicklung der alpinen Berglandwirtschaft soll die in Kürze vom Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. im Rahmen des "Internationalen Jahres der Berge 2002" unter dem Titel "Almen im Naturhaushalt" herausgegebene erstmalige gesamtalpine Grundlagenerhebung zum Problemkreis "Almen" eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen.

  

1.13     Die EU-Agrarsubventionen für die Berglandwirtschaft dürfen nur noch nach dem sog. Umweltintegrationsprinzip [Festlegung im Amsterdamer Vertrag (1997) und im EU-Ratsbeschluss von Cardiff (1998)] erfolgen.

Dabei kommt der Erhaltung der traditionellen und nachhaltigen Almwirtschaft nicht nur aus naturschutzfachlicher, sondern auch aus landeskultureller Sicht große Bedeutung zu. Die Almwirtschaft muss vielfach auf die natürliche Ertragsleistung der zur Verfügung stehenden Berglandschaft zurückgefahren werden. Zum Schutz der alpinen Flora darf ausschließlich Eigendünger ausgebracht werden. Almintensivierungen sind zu unterbinden und aus der Subventionsliste zu streichen.

Die Tendenz zur teilweisen großmaschinellen Almbewirtschaftung, vor allem in Teilbereichen der Zentral- und Südalpen, muss zur Schonung der Zwergstrauchheiden aufgegeben werden.

Bei Almerschließungsprojekten sind wegen der besonderen Sensibilität dieser alpinen Bereiche besonders hohe ökologische Maßstäbe anzusetzen. Almerschließungsprojekte sind deshalb äußerst restriktiv zu beurteilen. Je nach ökologischer Ausgangslage sind vermehrt wegeunabhängige Almversorgungen einzusetzen. Auch deren Bezuschussung ist zu sichern. Almerschließungsprojekte, für die landwirtschaftliche Belange nur vorgeschoben werden, in Wirklichkeit aber Alm-Gastwirtschaften oder Almintensivierungen geschaffen werden sollen, sind abzulehnen und auch von den Agrarsubventionen auszuschließen.

  

1.14     Im Hinblick auf eine dringend erforderliche Verminderung des Schadstoffausstoßes, auf eine Verminderung des Transitschwerverkehrs sowie der verkehrsbedingten Lärmemissionen ist umgehend und vorrangig mit und für alle Alpen-Anrainerstaaten eine länderübergreifende Verkehrspolitik des Alpen-Transitverkehrs einschließlich der Zulaufstrecken zu vereinbaren. Dabei kommt vor allem für den Güterverkehr dem Grundsatz "Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene" größte Bedeutung zu. Bei der Lösung der Verkehrsprobleme in den Alpen sind jeweils alle Verkehrsalternativen unvoreingenommen zu prüfen.

Vor allem die bestehenden lärmintensiven Alpen-Transitstrecken sind für die betroffene Bevölkerung mit optimalen Lärmschutzmaßnahmen (z.B. durch sog. Autobahn-Einhausungen) zu versehen.

Die Alpentransit-Durchfahrtskosten, alle Umweltkosten eingeschlossen, sind alpenweit zu harmonisieren. Die Schienennutzung muss nach Schweizer Muster preisgünstiger als die Straßennutzung werden, muss aber auch effizienter werden.

Die EU soll nicht nur Geld in die Transeuropäischen Netze (TEN) stecken, sondern auch in Untersuchungen, wie Verkehr vermieden werden kann.

  

1.15     Der "Export" der einmaligen Alpenkonvention auch in außeralpine Gebirge ist voranzutreiben.

Die erste außeralpine Anwendung der "Alpenkonvention", nämlich in der geplanten "Karpatenkonvention", wird begrüßt.

  

2                             Forderungen zum Naturschutz im Alpenraum

  

2.1                 Das vom Europarat beschlossene Gesamteuropäische Ökologische Netz (GÖN) aufgrund der Berner Konvention über die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume in Europa (1979), im Hinblick auf die UNO-Konvention von Rio de Janeiro über die biologische Vielfalt (1992) sowie im Hinblick auf die "Gesamteuropäische Strategie der biologischen und landschaftlichen Vielfalt des Europarates" - gemeint ist das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 für die EU-Staaten und das Smaragd-Netz für die Nicht-EU-Staaten - muss umgehend und ernsthaft von allen Staaten in Angriff genommen werden.

  

2.2                 Der mit dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000 in den EU-Staaten festgeschriebene naturschutzrechtliche Standard auf EU-Ebene muss baldmöglichst auch in den Nicht-EU-Staaten Europas, bezüglich der Alpen also auch in der Schweiz, in Slowenien und in Liechtenstein, als Mindeststandard festgeschrieben   und in bilateralen Verträgen mit der EU abgesichert werden.

  

2.3                 Zur langfristigen Sicherung der Kernflächen des Naturschutzes auch im Alpenraum sind dafür gemäß der naturschutzfachlichen Beurteilungen weitere alpine Nationalparke und zahlreiche weitere alpine Naturschutzgebiete sowie Naturwaldreservate festzusetzen.

Als erste grenzüberschreitende alpine Nationalparke zwischen Deutschland und Österreich sollten z.B. der naturschutzfachlich bereits fertig ausgearbeitete Plan über den "Nationalpark Berchtesgaden-Salzburg" (Zusammenschluss des "Nationalparkes Berchtesgaden" mit dem "Naturschutzgebiet Salzburger Kalkhochalpen") sowie der "Nationalpark Karwendel" (Zusammenschluss des bayerischen "Naturschutzgebietes Karwendel" mit dem Tiroler "Naturpark Karwendel") festgesetzt werden; ggf. auch Antragstellung bei der EU als grenzüberschreitende LIFE-NATUR-Projekte. Damit würde für diese Projekte eine mindestens 50%ige Kofinanzierung durch die EU sichergestellt werden können.

Auch in der Schweiz sollten baldmöglichst weitere repräsentative Nationalparke geschaffen werden. Die geplante Erweiterung des bisher einzigen und relativ kleinen "Schweizer Nationalparks" wird nachdrücklich unterstützt.

  

2.4                 In allen Alpen-Anrainerstaaten muss als Datengrundlage für alle Planungen die Durchführung einer alpenweiten und flächendeckenden Alpenbiotopkartierung einschließlich einer flächendeckenden Waldbiotopkartierung vorgeschrieben werden.

  

2.5                 Für das europaweit geplante Schutzgebietsnetz NATURA 2000 sind in allen Alpen-Anrainerstaaten der EU umgehend weitere Meldetranchen an die EU-Kommission zur Meldung aller repräsentativen NATURA 2000-Gebiete erforderlich, auch um in den laufenden Vertragsverletzungsverfahren den berechtigten Strafandrohungen des Europäischen Gerichtshofes zu entgehen (für Deutschland z.B. 1,5 Mio. DM pro Tag). Diese Gebiete sind gemäß dem Europäischen Naturschutzrecht ausschließlich anhand der festgelegten Kriterien und anhand der wissenschaftlichen Informationen auszuwählen. Nichtmeldungen aus wirtschaftlichen und politischen Gründen sind unzulässig. Diesbezüglich wird zur Komplettierung, zur Repräsentanz und zur Kohärenz des geplanten Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 auf die vorliegenden und einschlägig bekannten sogenannten "Schattenlisten" der verschiedenen Länder verwiesen, die ausschließlich nach wissenschaftlichen und nach naturschutzfachlichen Kriterien zusammengestellt wurden.

  

Für den Bereich Kufstein beispielsweise werden folgende Gebiete der österreichischen Schattenliste zur Meldung als NATURA 2000-Gebiet angemahnt: das Naturschutzgebiet "Kaisergebirge" als FFH- und als SPA-Gebiet (Vogelschutzgebiet); der Moorbereich Schwemm / Gemeinde Walchsee als Vogelschutzgebiet (bisher nur als FFH-Gebiet gemeldet; die Schwemm ist das bedeutendste Übergangsmoor der Nordalpen).

  

2.6                 Die EU-Kommission hat zur dauerhaften Umsetzung des Europäischen Naturschutzrechtes umgehend vermehrte und für alle NATURA 2000-Gebiete angemessene, leistungsbezogene und dauerhafte Anreize zu schaffen, nicht nur Kofinanzierungen für die Gebiete von sog. LIFE-NATUR-Projekten. Dadurch werden Benachteiligungen über die Sozialpflichtigkeit hinaus für alle vom Europäischen Naturschutzrecht Betroffenen vermieden und die Widerstände gegen das Europäische Naturschutzrecht abgebaut.

  

2.7                 Der Schutz der Alpen ist in den nationalen und regionalen Naturschutzgesetzen aller Alpen-Anrainerstaaten ausdrücklich und mit entsprechenden Zielaussagen zu verankern; beispielsweise in Deutschland auch im Bundesnaturschutzgesetz. Im Bundesnaturschutzgesetz ist bisher zwar der "Meeresschutz" konkret verankert, nicht aber der ausdrückliche Schutz der Alpen. Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist der Schutz des Alpenraums in Art. 1 zwar verankert, aber ohne weitere Zielaussagen.

  

2.8                 Für die gemeldeten NATURA 2000-Gebiete aller Alpen-Anrainerstaaten der EU (D, A, F, I) sind umgehend die jeweiligen Erhaltungsziele in den betreffenden alpinen Schutzgebietsverordnungen anzupassen bzw. in entsprechenden neuen Schutzgebietsverordnungen festzusetzen.

  

2.9                 Aufgrund des Umweltprüfberichtes 2001 der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für Deutschland (vgl. hierzu die Anmerkung am Ende der Resolution) wird nicht nur die Ausweisung weiterer NATURA 2000-Gebiete und neuer Schutzgebiete nach nationalem bzw. Ländernaturschutzrecht gefordert, sondern auf Bundesebene auch die Vorlage und der parlamentarische Beschluss einer Biodiversitätsstrategie gefordert.

Auf Bundesebene sind gemäß des o.g. OECD-Berichtes auch konkrete nationale Ziele für den Naturschutz zu beschließen und auf der Ebene der Bundesländer konkrete Naturschutzpläne zu erarbeiten und parlamentarisch festzulegen.

Gleiches wird für alle Alpen-Anrainerstaaten gefordert.

  

3                             Forderungen zu ressortübergreifenden Programmen in allen Alpen-Anrainerstaaten

  

3.1         Der "Export" des im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) seit 1972 integrierten und sehr bewährten dreizonigen und ressortübergreifenden Bayerischen "Alpenplans" (regelt z.B. die Verkehrserschließung einschließlich der Seilbahnerschließungen; lässt Erschließungen nur in ökologisch belastbaren Gebieten zu) in alle übrigen Alpen-Anrainerstaaten muss umgehend in Angriff genommen werden.

Bis dahin ist in den Alpen-Anrainerstaaten für alle Eingriffspläne und Projekte ein vorerst 5-jähriges Moratorium zu verhängen.

  

3.2         Die festgesetzten Ziele der Alpenkonvention und der Protokolle sind umgehend nicht nur in ressortübergreifenden Programmen, sondern auch in den einschlägigen nationalen und regionalen Gesetzen und Verordnungen zu verankern.

  

4                             Forderung nach Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der NGO’s in allen Alpen-Anrainerstaaten für alle Eingriffspläne und Projekte

  

In allen Alpen-Anrainerstaaten sind für alle alpinen Eingriffspläne und Projekte die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen und wirksame Vorschriften zu erlassen für unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren mit Beteiligung und wirksamem Einspruchsrecht   der NGO’s.

Bis dahin ist in den Alpen-Anrainerstaaten für alle Eingriffspläne und Projekte ein 5-jähriges Moratorium zu verhängen.

  

5               Forderung nach einer ausschließlich naturnahen Waldbewirtschaftung und einer naturnah handelnden Wasserwirtschaft in allen Alpen-Anrainerstaaten

  

5.1                 Mit höchster Priorität muss in allen Alpen-Anrainerstaaten eine naturnahe Waldbewirtschaftung (vgl. das "Bergwaldprotokoll" der Alpenkonvention) und

  

5.2                 eine entsprechende naturnahe Wasserwirtschaft gesetzlich (vgl. die "Wasserrahmen-Richtlinie" der EU) gesichert und betrieben werden.

Nur dadurch hat auch angesichts der prognostizierten Klimaveränderung mit erhöhten Starkregen, vermehrter Hochwasser und Muren sowie Lawinen der nachhaltige Lösungsansatz für die Problembereiche des multifunktionalen "Bergwaldes" und der "alpinen Gewässer", "Verbesserung des Gewässer- und Trinkwasserschutzes in den Alpen" ("Die Alpen - das Wasserschloss Europas") sowie "Renaturierung der alpinen Gewässer", "Sicherung der Siedlungsbereiche und der Infrastrukturen vor Überschwemmungen" Aussicht auf Erfolg.

  

5.3                 Eine baldmöglichste nationale Umsetzung der Wasserrahmen-Richtlinie der EU ist in allen betroffenen Staaten zu verwirklichen. Dabei sind auch die gegenseitig positiven Beeinflussungen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie (= Europäisches Naturschutzrecht) und der Wasserrahmen-Richtlinie von den zuständigen Verwaltungen besonders hervorzuheben.

  

5.4                 Dem Bergwaldsterben ("neuartige Waldschäden") muss bezüglich der Luftschadstoffbelastung verstärkt durch geeignete, international abgestimmte Maßnahmen entgegengewirkt werden.

  

6               Forderung nach einem Stopp des Ausverkaufs der alpinen Landschaft und statt dessen Entwicklung einer nachhaltigen Tourismusstrategie

  

6.1                 Die alpine Landschaft muss in der Zuständigkeit der Staaten verbleiben und darf nicht Spekulanten geopfert werden, wie dies z. B. seit kurzem durch den geplanten Verkauf des alpinen Grundbesitzes der Österreichischen Bundesforste AG zu befürchten ist.

Die diesbezügliche Zuständigkeit des Staates Österreich für die alpine Landschaft muss umgehend gesetzlich wiederhergestellt werden.

Auf der nächsten Alpenkonferenz der Umweltminister 2002 soll auch dieses Thema behandelt werden.

  

6.2                 Der Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 25.9.2001 und der mittlerweile am 14.11.2001 gefasste Beschluss des Tiroler Landtages zur Aufhebung des bisherigen generellen Tiroler Gletscherschutzes durch eine Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes , wodurch die Erschließungsspirale auch auf die Gletscherregionen ausgedehnt werden kann, wird vehement zurückgewiesen. Auslöser der Gesetzesänderung war das vorgeschobene Sicherheitsargument für die seit 1983 (!) bestehende Stollengletscherbahn Pitztal angesichts des im vergangenen Jahr passierten Unglücks in der Stollengletscherbahn Kaprun. Weitere Hintergründe sind aber auch die geplante kurzsichtige Ausweitung der Skigebiete in die Gletscherregionen aus klimatischen Gründen (globale Erwärmung) und wohl auch die Schaffung eines Kaufanreizes für die zum Kauf anstehenden Hochgebirgsimmobilien der Bundesforste AG.

Die Beschlüsse der Tiroler Landesregierung und des Tiroler Parlaments konterkarieren auch die Ziele des "Tourismusprotokolls" der Alpenkonvention sowie die nachhaltige EU-Tourismusstrategie und müssen daher umgehend zurückgenommen werden. Die berechtigte Forderung nach einem generellen Gletscherschutz und nach einem Erschließungsstopp spiegelt auch das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Tiroler Umfrage im Auftrag des OeAV wieder: 73% der Tiroler Bevölkerung ist gegen die weitere Erschließung der Gletscher, 79% ist für einen generellen Erschließungsstopp.

  

6.3                 Die bisher nicht erschlossenen Alpengletscher sind in das Schutzgebietssystem NATURA 2000 [nach Anhang I der FFH-Richtlinie der EU ist der Lebensraum "Gletscher und permanente Schneefelder" (NATURA 2000 - Code 8340) ein schutzwürdiger Lebensraum] bzw. in das Smaragd-Netz aufzunehmen. Auch die Ziele und Festlegungen der seit 2000 geltenden Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) der EU sind dabei zu berücksichtigen.

                                    

6.4                 Die alpine Erschließung ist abgeschlossen. Die Alpen sind teilweise schon übererschlossen. Dieser Sachverhalt sollte ebenfalls von allen Alpen-Anrainerstaaten anerkannt werden, spätestens auf der nächsten Alpenkonferenz im Jahre 2002. Es wird diesbezüglich die Forderung nach einem sofortigen Erschließungsstopp nicht nur in den Gletscherregionen, sondern auch außerhalb der Gletscherregionen sowie auch bezüglich weiterer großräumiger Skigebietszusammenschlüsse erhoben.

Die Übererschließung des Alpenraums ist besonders in Tirol dokumentiert. Die dort bestehenden mehr als 1200 Aufstiegshilfen einschließlich der Pistenflächen sind flächenmäßig jetzt schon größer als die Gesamtfläche der Straßen und Wege Tirols.

  

Scharfer Protest wird erhoben z.B. gegen eine besonders naturzerstörende neue Skizirkusplanung am Tremalzo / Valle di Ledro westl. des Gardasees / Autonome Provinz Trento in einem wegen der dort überregional bedeutsamen endemischen Flora bestehenden FFH-Gebiet für NATURA 2000, am Rande des Naturparks von Alto Garda Bresciano gelegen. Die zuständige Behörde in Trento wird aufgefordert, im Hinblick auf die Festsetzungen der entsprechenden Protokolle der Alpenkonvention und auch im Hinblick auf das dort greifende Europäische Naturschutzrecht "FFH-Richtlinie", diese Skizirkusplanung Tremalzo nicht zu genehmigen.

  

6.5                 Der Alpenraum ist wegen des begrenzten Raumes für Golfplätze und deren Infrastruktur, die immer ca. 50-70 ha Fläche beanspruchen, von Natur aus wenig geeignet. Aus finanziellen Gründen werden Golfplätze häufig in geschützten oder schützenswerten Gebieten geplant (in Südtirol z.B. im Montiggler Wald / Überetsch; auf der Prader Sand / Wildflußdelta des Suldenbaches im Vinschgau; im Bereich Prags / Pragser Dolomiten; in Nordtirol wird neben den heftigst umstrittenen, aber schon genehmigten Golfplätzen in Mieming und in der Schwemm / Gemeinde Walchsee ein weiterer umstrittener Golfplatz im Ehrwalder Moor geplant).

Nach Aussage von Bodenkundlern gibt es keine ökologischen Golfplätze. Außer der nachteiligen Veränderung des charakteristischen Landschaftsbildes, der Oberflächengestalt und der Zerstörung meistens seltener Lebensräume gehen von Golfplätzen mitunter große Mengen an Pestiziden und Dünger ins Grundwasser.

Golfplatznutzung ist daher vor allem im Alpenraum keine nachhaltige Nutzung einer land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche und stellt keine nachhaltige Tourismusstrategie dar.

Im Alpenraum sind aus diesen Gründen daher keine weiteren Golfplätze zu genehmigen.

  

6.6                 Die Alpen sind kein "Spielplatz", dürfen nicht naturschädigend als "Sport- und Turngerät" missbraucht werden und sind zu schade, mitunter lediglich als Kulisse für naturschädigende Trendsportarten, für alpine Events und für "Ballermann-Tourismus" zu verkommen. Naturschädigende Trendsportarten sind in allen Alpen-Anrainerstaaten zu verbieten.

  

6.7                 Die Entwicklung eines ökologisch orientierten, nachhaltigen und bodenständigen Tourismus in den Alpen ist anzustreben.

Der alpine Tourismus darf nur noch qualitativ und im Sinne der Nachhaltigkeit wachsen. Nur noch ein derartiger Tourismus sollte staatliche Förderungen erhalten.

  

6.8                 Die Alpen-Touristen sollen als wichtiger Wirtschaftsfaktor bei der Auswahl ihrer Urlaubsländer bewusst diejenigen Regionen und Bereiche bevorzugen und fördern, die durch ihr touristisches Angebot konkret eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Alpenkonvention praktizieren. Die Möglichkeit einer entsprechenden Zertifizierung von Regionen und Bereichen auf der Grundlage der Alpenkonvention und seiner Protokolle sollte geprüft werden.

  

7               Forderung nach einer einheitlichen, koordinierten und grenzüberschreitenden Alpenforschung in allen Alpen - Anrainerstaaten

                                    

Von allen Alpen-Anrainerstaaten sind baldmöglichst zur Vermeidung von Doppelforschungen und für die Schaffung einheitlicher Planungsgrundlagen eine nach den selben Methoden und mit den gleichen Bewertungsmaßstäben angelegte Alpenforschung aller Ressorts, auch grenzüberschreitend, zu vereinbaren und zu koordinieren.

                  

8               Forderung zum "Rio + 10" - Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg / Südafrika

                                    

                   Auch 10 Jahre nach der Festsetzung der nachhaltigen Ziele auf der Rio-Konferenz von 1992 sind global noch keine ausreichend zufriedenstellende Lösungen und ist noch keine durchgreifend nachhaltige Entwicklung in Sicht. Vielfach sind nur in Ansätzen Problemlösungen gelungen. So wurde, um nur einige Problembereiche zu nennen, der sich bedrohlich abzeichnende Klimawandel nicht gestoppt, ebenso wie die Abholzung großer Waldflächen, die Zunahme der Wüsten, die Abnahme der Artenvielfalt und der biologischen Ressourcen, die Zunahme der Versiegelung und Zersiedelung der Landschaft, die Zunahme der Armut vor allem in der 3. und 4. Welt als Ursache weiterer ökologischer Probleme, die Entfernung der konventionellen Landwirtschaft von einer ökologisch orientierten Landbewirtschaftung, die negative Entwicklung durch die nicht nachhaltige Globalisierung der Wirtschaft.

Auf dem "Rio + 10" - Weltgipfel im September 2002 in Johannesburg (Südafrika) sind daher umgehend alle bestehenden ökologischen Problembereiche mit deutlich verstärkter Anstrengung im Sinne der Nachhaltigkeit anzugehen und zu beschließen sowie über ergänzende internationale nachhaltige Abkommen abzusichern.

Insgesamt muss in Johannesburg der Rio-Prozess von 1992 verstärkt und auch gesellschaftspolitisch reaktiviert werden und müssen die mittlerweile dazugekommenen Probleme der Globalisierung ebenfalls nachhaltig gelöst werden.

Der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. sieht in nachhaltig gelösten globalen Problemen auch positive Rückwirkungen auf lokale und regionale Probleme der alpinen Bereiche.

  

9               Forderung zum Internationalen Jahr des Ökotourismus 2002

                                    

Ein ökologisch orientierter Tourismus hilft mit, die Natur zu schützen und gleichzeitig den Lebensraum und die Bedürfnisse der jeweiligen Lokalbevölkerung nachhaltig zu sichern. Andererseits wird aber auch die Gefahr der Fehlentwicklung und des Missbrauchs unter dem Vorzeichen eines angeblichen Ökotourismus gesehen. Auch der naturorientierte Tourismus läuft Gefahr, durch Gewinnmaximierung dieser Tourismusentwicklung sich selbst wieder in Frage zu stellen.

Der im Mai 2002 in Quebec (Kanada) geplante Weltgipfel, der von der UNEP (UN-Umweltprogramm) und der WTO (Welttourismusorganisation) organisiert wird, muss daher nachhaltige Rahmenbedingungen festlegen und dabei auch die Gefahr des Missbrauchs eines ökologisch ausgerichteten Tourismus berücksichtigen.

Alle nachhaltigen, nicht naturschädigenden, d.h. alle ökologischen Tourismuskonzepte werden daher unterstützt. Dementsprechend sollen nur ökologische Tourismusangebote auch staatlicherseits gefördert werden. Orte mit nachprüfbarem, ökologisch ausgerichtetem Tourismusangebot sollten z.B. zertifiziert werden, um den Touristen die Auswahl eines naturorientierten Urlaubsortes zu erleichtern.

Der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. sieht in nachhaltig gelösten globalen Tourismuskonzepten auch positive Rückwirkungen auf lokale und regionale Tourismusangebote für die alpinen Bereiche.

  

10           Forderung nach verstärkter Öffentlichkeitsarbeit der Politik und der Medien über die "Alpine Region" im "Europa der Regionen"

                                    

Die gut 14 Mio. Bewohner des Alpenraumes (neuestes Ergebnis für 1999/2000; D, A, F, I, CH, FL, SLO, MC) haben als Bewohner der "Alpinen Region" im "Europa der Regionen" erst eine gering ausgeprägte bzw. noch keine raumbezogene Alpen-Identität (alpines Regionalbewusstsein). Oft erfahren die alpinen Bewohner - wenn überhaupt - nur wenig, was in ihrer alpinen Nachbarregion passiert und geplant ist.

Schuld daran haben häufig die sprachlichen Grenzen, aber auch die politischen Grenzziehungen, die im zusammenwachsenden Europa erfreulicherweise mehr und mehr abgebaut werden. Schuld daran haben aber auch die häufig nur regionale Informationspolitik der Behörden und die meist nur regionale Berichterstattung durch die Medien. Darüber hinaus ist aufgrund der natürlichen Gegebenheiten in den Alpen gegenüber dem Flachland die regionale Reichweite von Funk und Fernsehen erheblich eingeschränkt.

In Oberbayern und in Schwaben beispielsweise kann man unterwegs im Radio nicht einmal oder nur völlig unzureichend die regionalen Radioprogramme der benachbarten Regionen Tirol und Vorarlberg und der Schweiz empfangen. In vielen anderen Regionen sind die Verhältnisse ähnlich.

Den alpinen Bewohnern sollte als Anreiz zu mehr alpinem Regionalbewusstsein und als Informationsangebot über die alpinen Regionalkulturen daher im "Europa der Regionen" aus den alpinen Nachbarregionen bzw. aus der "Alpinen Region" zukünftig wesentlich mehr Information über aktuelle Probleme und Ereignisse angeboten werden. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag, Bürger mehr für ihre Region, in diesem Fall für die "alpine", zu sensibilisieren.

Zur Umsetzung dieser Forderung bietet sich das "Internationale Jahr der Berge 2002" und die o.g. weiteren Anlässe zum "Ökotourismus" und zu "Rio + 10" an.

  

Der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V. schlägt daher vor, im Medienbereich eine Vernetzung zwischen den einschlägigen Fernseh- und Rundfunkanstalten sowie zwischen den Tages- und Wochenzeitungen im Alpenraum aufzubauen (Beginn 2002), zuerst im deutschen Sprachraum, zu einem späteren Zeitpunkt dann auch sprachübergreifend alpenweit. Ziel dieser Vernetzung sollte ein regelmäßiger Informationsaustausch sein, der dazu führt, dass im Rundfunk und Fernsehen regelmäßig Informationssendungen über die Alpen ausgestrahlt werden und dass in den Zeitungen regelmäßig (anfangs monatlich) eine "Alpenseite" angeboten werden kann. Dabei wäre wünschenswert, wenn diese Informationen immer wieder auch unter der besonderer Berücksichtigung der Gesichtspunkte der verschiedenen nachhaltigen Zielsetzungen der Alpenkonvention kritisch hinterfragt werden.

Im Zusammenhang damit sind auch die regionalen terrestrischen Empfangsmöglichkeiten zu verbessern.

Wenn die "Alpensendungen" und die "Alpenseiten" gut ankommen, werden die Medien diesen Service sicherlich über das Jahr 2002 hinaus weiterführen.

  

Die Behörden der Alpenregionen sollten z.B. über ihre Organisationen ARGE ALP, ARGE Alpen-Adria und COTRAO ebenfalls einen entsprechenden Alpen-Informationsbeitrag leisten und für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten der Alpenregionen etwaige Hindernisse für die Schaffung eines alpenweiten Medienangebotes beseitigen.

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*)             Umweltprüfbericht für Deutschland der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) vom Anfang des Jahres 2001:

  

" Defizite sieht die OECD unter anderem noch im Naturschutz und in der Biodiversität. Die Zerstückelung der Landschaft durch Verkehrswege sowie Siedlungs- und Industriebebauung, aber auch die Auswirkungen der Schad- und Nährstoffbelastung seien hierfür Hauptgründe. Der Verlust an Biodiversität habe bisher nicht zum Stillstand gebracht werden können. Deutschland gehöre zur Gruppe jener Staaten in Zentraleuropa mit dem höchsten Anteil bedrohter Arten. Insgesamt werden dem Naturschutz nach Einschätzung der OECD nicht die Durchsetzungsmöglichkeit und die Mittel verschafft, die seinem Status als einem der fünf vorrangigen Themen der Umweltpolitik entsprechen. Die Ausweisung von NATURA 2000-Standorten sei im Rückstand und damit bei weitem unzureichend. Eine Biodiversitätsstrategie auf Bundesebene sei nicht vorhanden. Weder die Bundesregierung noch irgendeines der Bundesländer hätten einen Naturschutzplan mit detaillierteren oder quantifizierbaren Zielen formell beschlossen oder veröffentlicht. Am schwerwiegendsten schlägt für die OECD zu Buche, dass die nationalen Ziele im Wesentlichen informeller Natur sind und durch politische Verpflichtungen seitens der Bundesregierung oder des Bundestags nicht untermauert sind. Es wird empfohlen eine Reihe konkreter nationaler Ziele für den Naturschutz formell zu beschließen und auf der Ebene der Bundesländer konkrete Naturschutzpläne zu erarbeiten. Die Bemühungen zur Schaffung neuer Schutzgebiete sollen verstärkt werden."

  

(aus: Natur und Landschaft, Bundesamt für Naturschutz, Bonn. Heft 3/2001, S.132)


Einige Internet-Hinweise des Vereins zum Schutz der Bergwelt   e.V. auf interessante Adressen, Querverweise und Termine zum "Internationalen Jahr der Berge 2002" und zum "Internationalen Jahr des Ökotourismus 2002":

  
u.a. das UNO-Grundsatzpapier zum Inter. Jahr der Berge 2002       https://www.berge2002.li

zur FAO (Food and Agriculture Organisation)   der UNO                             https://www.fao.org

Environment and Sustinaible Development Programme der United Nations University (UNU) - Tokio

                                                                                                                                             https://www.unu.edu/env/mountains/

Internationale Aktivitäten zum Inter. Jahr der Berge 2002                   https://www.mountains2002.org

Aktivitäten der Internationalen NGO "Mountainforum"                             https://www.mountainforum.org

Mountain Research and Development (MRD) - offizielles Journal der International Mountain Society (IMS) - Bern

                                                                                                                                           https://www.mrd-journal.org

International Centre for Integrated Mountain Development (ICIMOD) - Kathmandu / Nepal

                                                                                                                                           https://www.icimod.org

Global Mountain Biodiversity Assessment (GMBA) - Basel / CH         https://www.unibas.ch/gmba/index.html

Aktivitäten von CIPRA-International - Vaduz / FL                                         https://www.cipra.org

Aktivitäten der Bundesrepublik Deutschland                                                         https://www.berge2002.de

Aktivitäten der Republik Österreich                                                                                 https://www.berge2002.at

Aktivitäten der Republik Italien                                                                                           https://www.montagna.org

Aktivitäten der Schweizer Eidgenossenschaft

                                               https://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2000/d_gesch-20003677.htm

Schweizer Agentur für Entwicklung und Kooperation (SDC) - Bern                     https://www.sdc.admin.ch

Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SANW) - Bern                         https://www.sanw.ch

Zentrum für Entwicklung und Umwelt am Institut für Geographie der Universität Bern       https://www.unibe.ch

Interakademische Kommission Alpenforschung (ICAS) - Bern         https://www.alpinestudies.unibe.ch

Aktivitäten des Netzwerkes "Alpiner Schutzgebiete"                             https://www.alparc.org

Alpen-Newsletter mit ständig aktualisierten Infos                                   https://www.alpen3000.ch

  

Aktivitäten der Alpenvereine:

DAV (Deutscher Alpenverein)                                                                                       https://www.alpenverein.de

OeAV (Oesterreichischer Alpenverein)                                                                 https://www.alpenverein.at

AVS (Alpenverein Südtirol)                                                                                             https://www.alpenverein.it

CAI (Club Alpino Italiano)                                                                                                 https://www.cai.it

SAC (Schweizer Alpen-Club)                                                                                         https://www.sac-cas.ch

LAV (Liechtensteiner Alpenverein)                                                                                                                                     Homepage geplant

CAF (Club Alpin Français)                                                                                                   https://www.clubalpin.com

PZS (Planinska zveza Slovenije - Slowenischer Alpenverein)       https://www.pzs.si

UIAA (Union Internationale des Associations d’Alpinisme)               https://www.uiaa.ch

                   (The International Mountaineering and Climbing Federation)

Alpine Club                                                                                                                                     https://www.alpine-club.org.uk

NKBV (Nederlandse Klim en Bergsport Vereniging)                                 https://www.nkbv.nl

CMF (Czech Mountaineering Federation)                                                       https://www.horovaz.cz

HPS (Croatian Mountaineering Association)                                                 https://www.jargor.srce.hr/hps

Slovak Mountaineering Union James                                                                     https://www.james.sk

  

UN-Entscheidung zum Ökotourismus             https://www.un.org/documents/ecosoc/res/1998/eres1998-40.htm

Information der Welttourismusorganisation                                                   https://www.world-tourismus.org

Ökotourismusaktivitäten des NABU unter                                                       https://www.nabu.de

Aktivitäten des Studienkreis Tourismus und Entwicklung               https://www.studienkreis.org/deutsch/publikationen/Schriftenreihe/oekotourismus.html

Ökologischer Tourismus                                                                             https://www.ecotour.org

  

  
  

Hinweis:

Weiterführende aktuelle Artikel zur Alpenkonvention finden Sie u.a. im Jahrbuch 2001 des Vereins zum Schutz der Bergwelt e.V. , S.13-92